» IMI-Aktuell
„Sondervermögen“: Unwort des Jahres
(13. Januar 2026)Der Begriff „Sondervermögen“ wurde von der zum „Unwort des Jahres“ gewählt, wie die entsprechende „sprachkritische Aktion“ in einer Presseerklärung mitteilt:
„Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks hat sich im öffentlichen Diskurs verselbständigt. Er richtet sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürger:innen. Viele von ihnen sind jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz tritt die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.“
Flecktarn-Tram: Petition
(13. Januar 2026)In München verweigern Tramfahrer*innen in Flecktarn-Gefährten zu fahren. Einer der Fahrer soll bereits eine Ermahnung bekommen haben, die den Charakter einer Abmahnung hat. Dagegen klagt nun der DGB-Rechtsschutz ein Gütetermin ist wohl auf Donnerstag, den 22. Januar um 14 Uhr beim Arbeitsgericht München angesetzt. Dazu gibt es jetzt auch eine Petition, in der es heißt: „Wir,in ver.di gewerkschaftlich organisierte Trambahnfahrerinnen und Trambahnfahrer aus München, nehmen es nicht hin, dass wir die Straßenbahn (Typ T1, Wagen 2804)mit Werbung für eine angebliche ´Karriere bei der Bundeswehr´ durch München fahren sollen. […] Wir fordern: Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) darf sich nicht länger zum Rekrutierungsinstrument der Bundeswehr machen!“ (jw)
Bremerhaven: Marinehafen
(13. Januar 2026)Laut buten un binnen scheint Bremerhaven als ein neuer Marinehafen ins Auge gefasst zu werden: „Nach buten un binnen-Informationen soll Bremerhaven ein heißer Kandidat für einen neuen Marinehafen der Bundeswehr sein. Dabei wird offenbar vor allem auf das Gebiet rund um den Blexer Bogen geschaut. […] Der neue mögliche Hafen solle aber darüber hinaus die Präsenz der Bundesmarine und der Nato-Partner in Nordsee und Atlantik stärken. Er sei außerdem als Ergänzung des wichtigen Marinehafens in Wilhelmshaven zu verstehen. […] Ein neuer Marinehafen am Blexer Bogen – das wäre vermutlich das Aus für den dort geplanten Energy-Port. Der Energy-Port soll eigentlich als Umschlagplatz für Offshore-Windenergie dienen.“ (jw)
Tomahawk: Erstschlagswaffe
(13. Januar 2026)Eine treffende Charakterisierung der Tomahawk-Marschflugkörper, die in Deutschland stationiert werden sollen, findet sich in der Berliner Morgenpost – ohne aber dass an den Beschaffungsplänen Kritik geäußert würde, im Gegenteil: „Der Tomahawk ist eine Erstschlagswaffe, eine Art unbemanntes Einwegflugzeug, das mit einem sehr modernen Navigationssystem in niedriger Höhe (30 bis 90 Meter) fliegen und seine Richtung unterwegs ändern kann. Wegen dieser Eigenschaften sind die Cruise Missiles nur schwer für die Flugabwehr des Gegners zu erkennen.“ (jw)
Grafenwöhr: Ausbau
(13. Januar 2026)Weiter ist unklar, ob die geplante Stationierung von landgestützten US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland nicht doch noch abgesagt wird – die Entscheidung wird noch von der Trump-Regierung geprüft. Allerdings mehren sich die Signale, dass an dem Vorhaben festgehalten wird (siehe IMI-Aktuell 2025/681). Ein jüngstes Indiz betrifft den Standort Grafenwöhr, wo – vermutlich – die Waffen stationiert würden (siehe IMI-Studie 2024/7). Ende letzten Jahres meldete Oberpfalz TV, dort seid der Spatenstich für den Bau neuer Gebäude erfolgt, um zusätzliche Soldat*innen unterzubringen: „Für rund 19,2 Millionen Euro entstehen Gebäude, in denen die Soldaten, die zu einer sogenannten rotierenden Einheit gehören, wohnen können.“ (jw)
KHM: Neue Zivilklausel
(12. Januar 2026)Zum neuen Jahr auch eine gute Nachricht – die allerdings noch aus dem alten Jahr stammt. Der
Senat der Kunsthochschule für Medien Köln (KHM) hat am 19. Dezember 2024 den Beschluss
gefasst, eine Zivilklausel in ihrer Grundordnung zu verankern. Darin heißt es u.a.:
„Die Kunsthochschule für Medien Köln ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen
Folgeverantwortung ihrer Forschung und Lehre bewusst und leistet ihren Beitrag zu einer sozial
gerechten, friedlichen, vielfältigen und demokratischen Welt. Sie verpflichtet sich ausschließlich
friedlichen und nicht-militärischen Zielen… Sie lehnt jede Beteiligung von Kunst, Wissenschaft und
Forschung, die dem Führen von Kriegen dient oder daraufhin abzielt, ab.“
Laut Christian Heck handelt es sich dabei um „die erste [Hochschule], die seit der Zeitenwende im Jahr 2022“ eine Zivilklausel ausgehandelt hat. In seiner Erklärung zu den dahinterstehenden Überlegungen schreibt er u.a.:
„Die Zivilklausel der KHM ist somit mehr als ein symbolischer Akt. Sie ist ein institutionelles Bekenntnis zu einer Kunst- und Medienpraxis, die sich dem Frieden verpflichtet. Sie ist ein Aufruf zur Verantwortung – an alle, die künstlerisch und gestalterisch mit Medien arbeiten, sie erforschen und lehren. Insbesondere in Zeiten, in denen immer mehr Handlungs- und Entscheidungsmacht an Technologien, Medien und Big Tech Monopole delegiert wird, bis hin zu dem Punkt, dass ihren Algorithmen Funktionen des Tötens eingeschrieben werden, ist es umso notwendiger, aus der Zivilgesellschaft heraus sich Deutungshoheiten über informatische und mediale Räume zurückzuerobern und in politische Debatten mit einzubringen.
Hochschulen sind nicht nur Orte der Kunst- und Wissensproduktion, sondern auch moralische Instanzen. Sie leben die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. So muss Bildung für den Frieden mehr als eine Option sein. Sie schafft Möglichkeitsräume für die partizipative und verantwortliche Gestaltung unseres sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenlebens in nahezu allen Lebens- und Arbeitsbereichen.“
Wir sagen: Dankeschön und herzlichen Glückwunsch!
Rüstungsfilz: Klage gegen Von der Leyen
(12. Januar 2026)Eine Klage von BSW-Chef Fabio de Masi gegen die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll, wie die taz am 8.1.1026 berichtete, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg „Mangelnde Transparenz und undurchsichtige Kontakte zur Rüstungsindustrie“ offen legen.
Dies sei schon der zweite Fall, den die Kommissionspräsidentin wegen ihres Programms zur „Wiederbewaffnung Europas“, zuerst ReArm Europe dann Readiness 20230 betitelt, zu verantworten hat. Die erste sei eine Nichtigkeitsklage des Rechtsausschusses des EU-Parlaments, da letzteres in dem Eilverfahren ohne Parlamentsbeteiligung ausgelassen wurde. Ein Teil des 800 Milliarden schweren Pakets soll durch EU-Schulden finanziert werden. Auch Waffenkäufe der Ukraine werden dadurch finanziert.
Die aktuelle Klage de Masis richtet sich dagegen eher gegen die fehlende Transparenz der Kommission, die wohl von Abgeordneten aller Fraktionen sowie von lobbykritischen Organisationen wie Transparency International und Lobbycontrol immer wieder angemahnt würde. Eine Anfrage des Eu-Parlamentariers de Masi zu Treffen und Kommunikation mit Rüstungsherstellern sei unvollständig beantwortet worden.
Ursula von der Leyen stand schon wegen eines Korruptionsverdachts bei der Beschaffung von Corona-Impfstoffen im Millionenbereich im Zentrum eines Skandals, in dem die Kommission Akten zu der Sache hat schreddern lassen. (pf)
Arrow 3: Aufgestockt
(12. Januar 2026)Obwohl diese als Beschaffungsbegründung angeführt werden, ist es zumindest umstritten, inwieweit das israelische Luftverteidigungssystem Arrow 3 überhaupt gegen wesentliche russische Bedrohungen taugt (siehe IMI-Aktuell 2025/645). Dennoch wurden die im Oktober 2023 bewilligten Mittel von knapp 4 Mrd. Euro Mitte Dezember 2025 noch einmal deutlich aufgestockt und der entsprechende Vertrag gestern unterzeichnet, berichtet deefence-network.com: „Der Gesamtwert des Arrow-3-Vertrags wird voraussichtlich 6,5 Milliarden US-Dollar übersteigen und ist damit der größte Rüstungsexportvertrag in der Geschichte des Staates Israel.“ (jw)
Nachhaltige Rüstung
(12. Januar 2026)Ein Weg, um den Kapitalzugang der Rüstungsindustrie zu verbessern, besteht darin, Investitionen in sie als vereinbar mit den Nachhaltigkeitskriterien zu deklarieren. EU und Bundesregierung haben es sich zum Ziel gesetzt, derlei Investitionen zu ermuntern – mit „Erfolg“, wie ein Artikel der Berliner Zeitung zeigt: „Nach Recherchen von Mediapart, IrpiMedia und El País stecken inzwischen knapp 50 Milliarden Euro aus europäischen sogenannten ‚grünen‘ Fonds in Rüstungsunternehmen. […] Grundlage dafür ist die EU-Verordnung zur nachhaltigen Finanzwirtschaft (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), die seit vier Jahren gilt. Sie teilt Fonds in zwei Kategorien: Artikel-8-Fonds (‚hellgrün‘) und Artikel-9-Fonds (‚dunkelgrün‘). Letztere sollen fast ausschließlich in nachhaltige Aktivitäten investieren. Doch was als nachhaltig gilt, definieren die Anbieter weitgehend selbst. Explizit verboten sind nur besonders geächtete Waffen wie Antipersonenminen. Die klassische Rüstungsindustrie hingegen bleibt zulässig.“ (jw)
Zeitenwende Klassenzimmer
(10. Januar 2026)Spiegel Online berichtet über eine Linken-Anfrage zu den gestiegenen Auftritten der Bundeswehr an Schulen: „In den vergangenen vier Jahren hat sich die Zahl der Besuche mehr als verdoppelt, von 2558 Auftritten im Jahr 2021 auf zuletzt 5527 Auftritte im Jahr 2025.“ (jw)
