Ein Weg, um den Kapitalzugang der Rüstungsindustrie zu verbessern, besteht darin, Investitionen in sie als vereinbar mit den Nachhaltigkeitskriterien zu deklarieren. EU und Bundesregierung haben es sich zum Ziel gesetzt, derlei Investitionen zu ermuntern – mit „Erfolg“, wie ein Artikel der Berliner Zeitung zeigt: „Nach Recherchen von Mediapart, IrpiMedia und El País stecken inzwischen knapp 50 Milliarden Euro aus europäischen sogenannten ‚grünen‘ Fonds in Rüstungsunternehmen. […] Grundlage dafür ist die EU-Verordnung zur nachhaltigen Finanzwirtschaft (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), die seit vier Jahren gilt. Sie teilt Fonds in zwei Kategorien: Artikel-8-Fonds (‚hellgrün‘) und Artikel-9-Fonds (‚dunkelgrün‘). Letztere sollen fast ausschließlich in nachhaltige Aktivitäten investieren. Doch was als nachhaltig gilt, definieren die Anbieter weitgehend selbst. Explizit verboten sind nur besonders geächtete Waffen wie Antipersonenminen. Die klassische Rüstungsindustrie hingegen bleibt zulässig.“ (jw)
