IMI-Aktuell 2026/016

„Sondervermögen“: Unwort des Jahres

von: 13. Januar 2026

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Der Begriff „Sondervermögen“ wurde von der zum „Unwort des Jahres“ gewählt, wie die entsprechende „sprachkritische Aktion“ in einer Presseerklärung mitteilt:

„Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks hat sich im öffentlichen Diskurs verselbständigt. Er richtet sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürger:innen. Viele von ihnen sind jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz tritt die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.“