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IMI-Aktuell 2026/218

Science4Peace: Interview

(9. April 2026)


Der von Science4Peace initiierte offene Brief zum Irankrieg – den auch die IMI von Anfang an untertsützt hat – wurde mittlerweile von 2.500 Organisationen und Einzelpersonen unterzeichnet. Telepolis hat ein Interview mit Hannes Jung, Sprecher von Science4Peace, geführt, in dem dieser nochmal die Beweggründe für den Brief, der insbesondere auch an die spanische Regierung adressiert ist, erläutert:

„Entscheidend ist, dass nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern verbindliche internationale Regeln. Militärische Angriffe während laufender Verhandlungen untergraben zudem jede Möglichkeit politischer Lösungen. Die spanische Regierung hat hier eine klare Linie gezeigt: Sie hat den Krieg verurteilt und gleichzeitig betont, dass diese Haltung keine Unterstützung der iranischen Regierung bedeutet. Genau diese Differenzierung ist zentral: Man muss militärische Eskalation ablehnen und gleichzeitig Menschenrechtsverletzungen klar benennen.“

IMI-Aktuell 2026/217

Ausreisebeschränkungen: Unklarheiten bleiben

(9. April 2026)


Boris Pistorius geriet über die Ostertage in Erklärungsnot, als bekannt wurde, dass im neuen Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine Genehmigungspflicht für alle Auslandsaufenthalte ab 3 Monaten eingefügt wurde. Nun soll in wenigen Tagen mit einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden, dass wehrfähige Männer keine Genehmigung benötigen, solange die Wehrpflicht weiter ausgesetzt bleibt.

Experten bezweifeln allerdings, dass dies ausreicht, um Rechtssicherheit herzustellen. In einem Gastbeitrag in der Legal Tribune Online führte der Rechtswissenschaftler Matthias Kneisl aus, dass Verwaltungsvorschriften nur verbindlich seien für das interne Verwaltungshandeln, Bürger könnten sich darauf jedoch nicht berufen. „Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet als bloße Innenrechtsnorm keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger. Das heißt: Der Bürger kann sich auf ihren Inhalt im Streitfall nur eingeschränkt berufen. Die Verwaltungsvorschrift steuert zwar den Gesetzesvollzug, sie kann aber nicht eine gesetzlich normierte Genehmigungspflicht suspendieren. Solange § 3 Abs. 2 WPflG in seiner derzeitigen Fassung eine Genehmigung tatbestandlich voraussetzt, bleibt die Pflicht formell bestehen, unabhängig davon, ob die Verwaltung von ihrer Durchsetzung absieht.“

Es bleibt die Frage ob diese Rechtsunsicherheit ein Fehler ist oder ob sie so gewollt ist.

IMI-Aktuell 2026/216

US-Basen: Verlagerung?

(9. April 2026)


Sichtlich erbost ist US-Präsident Donald Trump über die aus seiner Sicht zu geringe Unterstützung einiger NATO-Staaten für den Krieg gegen den Iran: „Die NATO war nicht da, als wir sie brauchten, und sie wird auch nicht da sein, wenn wir sie wieder brauchen“, wird er in der Presse zitiert. Aus Verärgerung brachte er  zunächst einmal mehr einen Austritt aus dem Bündnis ins Spiel, nun scheint eher die Schließung bzw. Verlagerung einer oder mehrer US-Basen erwogen zu werden, schreibt Spiegel Online: „Um die Nato für ihre Zurückhaltung im Irankrieg »zu bestrafen«, erwägt die Trump-Regierung nach Angaben des »Wall Street Journal«  einen Truppenabzug aus Ländern, die die US-Offensive gegen Iran nicht unterstützt haben. Die Soldaten könnten in Staaten verlegt werden, die als kooperativer eingeschätzt würden, berichtete das Blatt unter Berufung auf nicht namentlich genannte Regierungsvertreter.“ (jw)

IMI-Aktuell 2026/216

Frankreich: Militärausgaben

(8. April 2026)


Politico berichtet über den Vierjahresplan der französischen Militärausgaben. Demzufolge sollen die Ausgaben von €63.3 Mrd. (2027), €68.3 Mrd. (2028), €72.8 Mrd. (2029) auf €76.3 Mrd. (2030) steigen, was dann 2,6% des BIP entsprechen soll. Die Kluft zu Deutschland, das für 2029 mit rund €170 Mrd. wird damit immer größer, was in Paris mit Sorge beobachtet wird. (jw)

IMI-Aktuell 2026/215

Globale Aktionstage gegen Militärausgaben

(8. April 2026)


Vom 10. April bis 9. Mai finden weltweit die globalen Aktionstage gegen Militärausgaben statt. Ursprünglich vom International Peace Bureau ins Leben gerufen, kann man auf deren Seite einige Aktionen einsehen: https://ipb.org/gdams-2026-appeal-%C2%B7-a-call-to-action-against-global-militarization/
Am 9. April findet ein online ein Launch-Event statt. (Zugang über obigen Link)
Hier kann man selbst Aktionen registrieren: https://forms.komun.org/gdams-2026-actions

IMI-Aktuell 2026/214

25-Mio-Vorlagen: Aussetzen?

(7. April 2026)


Immer mehr (parlamentarische) Kontrollmöglichkeiten der Rüstungsindustrie werden derzeit geschliffen (siehe IMI-Studie 2026/01). In diesem Zusammenhang trifft es zwar zu, dass die Abgeordneten, die daran überhaupt ein Interesse haben, angesichts der sprunghaft gestiegenen genehmigungspflichtigen Rüstungsprojekte, noch viel weniger als früher in der Lage sind, diese sinnvoll zu kontrollieren. Der bei der rüstungsnahen Europäischen Sicherheit & Technik gemachte Vorschlag, die sogenannten 25-Mio.-Euro-Vorlagen doch gleich ganz auszusetzen, geht aber in die grundfalsche Richtung: „Ein Vorschlag zur Güte wäre, die Vorlage für fünf Jahre auszusetzen, um zu sehen, ob die Zeitenwende ohne sie nicht besser läuft. Denn leider gilt: Bisher hat die Parlamentskontrolle der Bundeswehr-Rüstung keinen Mehrwert erkennen lassen, der aufwendige Kontrollmechanismen rechtfertigt.“ (jw)

IMI-Aktuell 2026/213

Skandal: Zahlen

(7. April 2026)


Vor einiger Zeit machte das Fallschirmjägerregiments 26 in Zweibrücken mit sexualisierten und rechtsextremen Vorfällen von sich reden. Laut n-tv seien nun erstmals Zahlen genannt worden. Demzufolge seien 59 Beschuldigte identifiziert worden. (jw)

IMI-Aktuell 2026/212

Wehrdienst: Ausreisebeschränkungen?

(4. April 2026)


Gestern, am 03.04.2026 berichtete zuerst die Frankfurter Rundschau online über einen bisher vollkommen unbeachteten Paragraphen im Wehrpflichtgesetz (WPflG): gemäß §3 Absatz 2 heißt es „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.“ Absatz 3 besagt, dass die Wehrpflicht mit der Vollendung des 45. Lebensjahrs endet. Demnach müssten alle jungen Menschen von 17-45 Jahren mit einem männlichen Geschlechtseintrag seit 01.01.2026, die z.B. ein Auslandssemester anstreben einen Antrag beim Karrierecenter der Bundeswehr stellen, bevor sie das Land länger als drei Monate verlassen, was einen massiven Eingriff in die Freizügigkeit darstellt. Ganz ohne die Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalls! Obwohl wir als IMI uns intensiv mit dem neuen Wehrdienst befassen und dementsprechend auch die Gesetzentwürfe und Synopsen durchgearbeitet haben, war diese drastische Veränderung bislang nirgendwo so explizit aufgeführt, dass sie ersichtlich war. Auch die Frage, wann dieser Passus genau in das Gesetz eingefügt wurde ist trotz einem Vergleich des letzten Gesetzentwurfes vom 03.12.2025 (zwei Tage vor der Verabschiedung im Bundestag) und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.12.2025 nach der Einigung im Bundesrat, vorerst nicht zu beantworten.

Seit gestern berichten viele Medien über diesen Abschnitt des Gesetzestexts, viele Menschen innerhalb der sozialen Medien zeigen sich empört. (rs)

IMI-Aktuell 2026/211

Atomwaffen: Baltische Neun

(4. April 2026)


Sollte eine Ausweitung des französisch-britischen Nuklearpotenzials scheitern könnte der Bau von 300 bis 400 Atomwaffen der baltischen Neun erwogen werden, so Joachim Krause, der stets im Hardcore-Lager auffindbare Ex-Chef des ISPK in der Europäischen Sicherheit & Technik: „Im Gespräch sind vor allem die „baltischen Neun“: Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark. Diese müssten nicht nur etwa 300 bis 400 Kernwaffen herstellen, sondern auch ein völlig neues Arsenal an Trägersystemen, eine weitgehend unverwundbare nukleartechnische und militärische Infrastruktur sowie Führungs- und Kontrolleinrichtungen. […] Mit dem Austritt dieser neun Staaten aus dem NVV wäre im Sinne der Rüstungskontrolle ein bedenkliches Signal gesetzt. Aber wenn die Sicherheitslage so ist, dass Rüstungskontrolle keine Sicherheit mehr bietet, dann geht es nicht anders.“ (jw)

IMI-Aktuell 2026/210

Hafen statt Energiewende

(3. April 2026)


Laut Spiegel Online werden Emden oder Bremerhaven als mögliche zweite Nordseehäfen der Marine gehandelt. Symptomatisch für den Übergang von die Ökowirtdschaft zur Kriegswirtschaft wäre die neue Nutzung des möglichen Areals in Bremerhaven: „Der neue Marinehafen könnte im Bereich des Fischereihafens gebaut werden. Für das Gebiet lägen schon alle notwendigen Voruntersuchungen, Planungsunterlagen und rechtskräftige Bebauungspläne bereit. Dort soll eigentlich ein »Energy Port« entstehen, also ein Industrie- und Hafengebiet für die Energiewende.“ (jw)

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