IMI-Aktuell 2024/590

Litauen-Brigade: Regelungen

von: 13. September 2024

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Auf Details für die Stationierung der geplanten Bundeswehr-Brigade in Litauen haben sich beide Länder laut Augengeradeaus nun in einer gemeinsamen Vereinbarung verständigt. Demzufolge bekomme die Bundeswehr das Hausrecht über die ihr – kostenlos – zur Verfügung gestellten Liegenschaften und Einrichtungen. Sie dürfe in eigenem Ermessen Waffensysteme verbringen, lagern oder auch wieder abziehen. Deutschland könne dort deutschsprachige Kindergärten und Schulen betreiben. Und, last but not least: „Während sonst wochentags ab 20 Uhr und sonntags sogar ab 15 Uhr der Verkauf von Alkohol untersagt ist (und einem an der Supermarktkasse die Bierdose freundlich aber bestimmt aus dem Einkaufskorb genommen wird), gelten für die deutsche Brigade andere Regelungen: In Verpflegungs-, aber auch in Betreuungseinrichtungen, die ausschließlich für die deutsche Nutzung bestimmt sind, gelten für den Verkauf, Erwerb und Genuss von alkoholischen Getränken deutsche Rechtsvorschriften und militärische Vorschriften, jedoch beschränkt auf deutsche Staatsangehörige.“ (jw)