» IMI-Aktuell
US-Basen: Verlagerung?
(9. April 2026)Sichtlich erbost ist US-Präsident Donald Trump über die aus seiner Sicht zu geringe Unterstützung einiger NATO-Staaten für den Krieg gegen den Iran: „Die NATO war nicht da, als wir sie brauchten, und sie wird auch nicht da sein, wenn wir sie wieder brauchen“, wird er in der Presse zitiert. Aus Verärgerung brachte er zunächst einmal mehr einen Austritt aus dem Bündnis ins Spiel, nun scheint eher die Schließung bzw. Verlagerung einer oder mehrer US-Basen erwogen zu werden, schreibt Spiegel Online: „Um die Nato für ihre Zurückhaltung im Irankrieg »zu bestrafen«, erwägt die Trump-Regierung nach Angaben des »Wall Street Journal« einen Truppenabzug aus Ländern, die die US-Offensive gegen Iran nicht unterstützt haben. Die Soldaten könnten in Staaten verlegt werden, die als kooperativer eingeschätzt würden, berichtete das Blatt unter Berufung auf nicht namentlich genannte Regierungsvertreter.“ (jw)
Frankreich: Militärausgaben
(8. April 2026)Politico berichtet über den Vierjahresplan der französischen Militärausgaben. Demzufolge sollen die Ausgaben von €63.3 Mrd. (2027), €68.3 Mrd. (2028), €72.8 Mrd. (2029) auf €76.3 Mrd. (2030) steigen, was dann 2,6% des BIP entsprechen soll. Die Kluft zu Deutschland, das für 2029 mit rund €170 Mrd. wird damit immer größer, was in Paris mit Sorge beobachtet wird. (jw)
Globale Aktionstage gegen Militärausgaben
(8. April 2026)Vom 10. April bis 9. Mai finden weltweit die globalen Aktionstage gegen Militärausgaben statt. Ursprünglich vom International Peace Bureau ins Leben gerufen, kann man auf deren Seite einige Aktionen einsehen: https://ipb.org/gdams-2026-appeal-%C2%B7-a-call-to-action-against-global-militarization/
Am 9. April findet ein online ein Launch-Event statt. (Zugang über obigen Link)
Hier kann man selbst Aktionen registrieren: https://forms.komun.org/gdams-2026-actions
25-Mio-Vorlagen: Aussetzen?
(7. April 2026)Immer mehr (parlamentarische) Kontrollmöglichkeiten der Rüstungsindustrie werden derzeit geschliffen (siehe IMI-Studie 2026/01). In diesem Zusammenhang trifft es zwar zu, dass die Abgeordneten, die daran überhaupt ein Interesse haben, angesichts der sprunghaft gestiegenen genehmigungspflichtigen Rüstungsprojekte, noch viel weniger als früher in der Lage sind, diese sinnvoll zu kontrollieren. Der bei der rüstungsnahen Europäischen Sicherheit & Technik gemachte Vorschlag, die sogenannten 25-Mio.-Euro-Vorlagen doch gleich ganz auszusetzen, geht aber in die grundfalsche Richtung: „Ein Vorschlag zur Güte wäre, die Vorlage für fünf Jahre auszusetzen, um zu sehen, ob die Zeitenwende ohne sie nicht besser läuft. Denn leider gilt: Bisher hat die Parlamentskontrolle der Bundeswehr-Rüstung keinen Mehrwert erkennen lassen, der aufwendige Kontrollmechanismen rechtfertigt.“ (jw)
Skandal: Zahlen
(7. April 2026)Vor einiger Zeit machte das Fallschirmjägerregiments 26 in Zweibrücken mit sexualisierten und rechtsextremen Vorfällen von sich reden. Laut n-tv seien nun erstmals Zahlen genannt worden. Demzufolge seien 59 Beschuldigte identifiziert worden. (jw)
Wehrdienst: Ausreisebeschränkungen?
(4. April 2026)Gestern, am 03.04.2026 berichtete zuerst die Frankfurter Rundschau online über einen bisher vollkommen unbeachteten Paragraphen im Wehrpflichtgesetz (WPflG): gemäß §3 Absatz 2 heißt es „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.“ Absatz 3 besagt, dass die Wehrpflicht mit der Vollendung des 45. Lebensjahrs endet. Demnach müssten alle jungen Menschen von 17-45 Jahren mit einem männlichen Geschlechtseintrag seit 01.01.2026, die z.B. ein Auslandssemester anstreben einen Antrag beim Karrierecenter der Bundeswehr stellen, bevor sie das Land länger als drei Monate verlassen, was einen massiven Eingriff in die Freizügigkeit darstellt. Ganz ohne die Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalls! Obwohl wir als IMI uns intensiv mit dem neuen Wehrdienst befassen und dementsprechend auch die Gesetzentwürfe und Synopsen durchgearbeitet haben, war diese drastische Veränderung bislang nirgendwo so explizit aufgeführt, dass sie ersichtlich war. Auch die Frage, wann dieser Passus genau in das Gesetz eingefügt wurde ist trotz einem Vergleich des letzten Gesetzentwurfes vom 03.12.2025 (zwei Tage vor der Verabschiedung im Bundestag) und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.12.2025 nach der Einigung im Bundesrat, vorerst nicht zu beantworten.
Seit gestern berichten viele Medien über diesen Abschnitt des Gesetzestexts, viele Menschen innerhalb der sozialen Medien zeigen sich empört. (rs)
Atomwaffen: Baltische Neun
(4. April 2026)Sollte eine Ausweitung des französisch-britischen Nuklearpotenzials scheitern könnte der Bau von 300 bis 400 Atomwaffen der baltischen Neun erwogen werden, so Joachim Krause, der stets im Hardcore-Lager auffindbare Ex-Chef des ISPK in der Europäischen Sicherheit & Technik: „Im Gespräch sind vor allem die „baltischen Neun“: Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark. Diese müssten nicht nur etwa 300 bis 400 Kernwaffen herstellen, sondern auch ein völlig neues Arsenal an Trägersystemen, eine weitgehend unverwundbare nukleartechnische und militärische Infrastruktur sowie Führungs- und Kontrolleinrichtungen. […] Mit dem Austritt dieser neun Staaten aus dem NVV wäre im Sinne der Rüstungskontrolle ein bedenkliches Signal gesetzt. Aber wenn die Sicherheitslage so ist, dass Rüstungskontrolle keine Sicherheit mehr bietet, dann geht es nicht anders.“ (jw)
Hafen statt Energiewende
(3. April 2026)Laut Spiegel Online werden Emden oder Bremerhaven als mögliche zweite Nordseehäfen der Marine gehandelt. Symptomatisch für den Übergang von die Ökowirtdschaft zur Kriegswirtschaft wäre die neue Nutzung des möglichen Areals in Bremerhaven: „Der neue Marinehafen könnte im Bereich des Fischereihafens gebaut werden. Für das Gebiet lägen schon alle notwendigen Voruntersuchungen, Planungsunterlagen und rechtskräftige Bebauungspläne bereit. Dort soll eigentlich ein »Energy Port« entstehen, also ein Industrie- und Hafengebiet für die Energiewende.“ (jw)
Tübingen@Ostermarsch
(2. April 2026)Die Gesellschaft Kultur des Friedens ruft zu einer gemeinsamen Anreise aus Tübingen zum Ostermarsch in Stuttgart am Ostersamstag auf:
10:15 Uhr, Eingangshalle des Tübinger Hauptbahnhofs,
10.33 Uhr Abfahrt MEX 18 ab Gleis 5.
Die Auftaktkundgebung findet um 12 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt.
Deutsche Luftkampfdrohnen
(2. April 2026)Matthias Monroy gibt im nd einen Überblick über Jagdbomberdrohnen (»Uncrewed Collaborative Combat Aircraft«, UCCA), die gegenwärtig von drei Konsortien für die Bundeswehr entwickelt werden:
„Die Ausschreibung ist bislang nicht veröffentlicht. Trotzdem buhlen jetzt schon die Größen der deutschen Rüstungsbranche darum – zwei von ihnen müssen aber auf Kompetenzen von ausländischen Konzernen zurückgreifen. Airbus Defence mit Sitz in Bremen hat bereits letztes Jahr eine Partnerschaft mit dem US-Hersteller Kratos angekündigt. […] Rheinmetall tritt mit einem anderen ausländischen Produkt an: Der Düsseldorfer Konzern vermeldete am Dienstag eine strategische Partnerschaft mit Boeing Australia für den deutschen Betrieb der »MQ-28 Ghost Bat«. Die Drohne hat Boeing Australia mit der dortigen Luftwaffe entwickelt, sie wird nach einem Test im vergangenen Jahr nun in das australische Militär integriert. […] Als dritter Bewerber für das kommende »Uncrewed Collaborative Combat Aircraft« positioniert sich das Konsortium aus dem Drohnenhersteller Helsing und dem Sensorspezialisten Hensoldt. Es soll demnach – anders als bei Airbus und Rheinmetall – eine Eigenentwicklung werden. Im Herbst hatten die Unternehmen dazu die Konzeptstudie für ein »CA-1 Europa« vorgelegt, eine elf Meter lange Kampfjetdrohne.“
