» IMI-Aktuell
Rheinmetall: Skalierbare Angriffssysteme
(14. April 2026)Nun also auch noch Raketen und Marschflugkörper, Rheinmetall will wirklich kein Segment auslassen, wie n-tv berichtet: „Rheinmetall steigt in die Fertigung ballistischer Raketen und Marschflugkörper ein. Dafür arbeitet der deutsche Konzern mit Destinus aus den Niederlanden zusammen. […] Laut Rheinmetall zeigen die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten jedoch, ‚dass die Nachfrage nach skalierbaren Angriffssystemen nicht mehr in begrenzten Stückzahlen‘ gemessen werde. ‚Stattdessen sind zunehmend Tausende Systeme pro Jahr gefragt, im Laufe der Zeit potenziell Zehntausende‘, so der deutsche Rüstungskonzern.“ (jw)
Arrrow 3: Verkaufsschlager Krieg
(14. April 2026)Die Erprobung im Einsatz ist eine Art Gütesiegel, dass sich für den Verkauf von Rüstungsgütern äußert nützlich erweist. So auch im Falle des israelischen Arrow-3-Luftabwehrsystems, das im aktuellen Krieg gegen den Iran hphe Abschussquoten verzeichnete, die sich nun verkaufsfördernd auszuwirken scheinen. Defence-network.com schreibt dazu: „Im Krieg gegen den Iran erzielten die IDF eine Abfangquote von 86 Prozent bei iranischen ballistischen Raketen. […] Deutschland ist das einzige europäische Land, das das Arrow 3-System gekauft hat. […] Die Nachfrage soll jedoch ‚enorm‘ sein, angetrieben durch gemeinsame Bedrohungen durch den Iran, Russland und andere Länder sowie durch den erfolgreichen Einsatz in Deutschland.“ (jw)
Denkmalschutz: Abgeräumt
(13. April 2026)Auch in NRW wird der Denkmalschutz zugunsten des Bundeswehr-Bauens weitgehend abgeräumt. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet über 513 Bauvorhaben, meist der Aus- oder Umbau von Kasernen, im Umfang von 560 Mio. Euro. Viele der Kasernen, um die es gehe, seien zwischen 1900 und 1930 errichtet worden, weshalb sich der Denkmalschutz als Bremser erweisen könnte. Das wollw die Schwarz-grüne Landesregierung durch eine Novelle verhindern: „Um eine Möglichkeit zu schaffen, die bremsende Wirkung des Denkmalschutzes außer Kraft zu setzen, plant die Landesregierung jetzt eine Novelle der Landesbauordnung. Danach sollen Baugenehmigungen und Denkmalschutzvorschriften für militärische und sicherheitsrelevante Anlagen gezielt angepasst werden.“(jw)
Eurodrohne: Ausstieg
(11. April 2026)Vier große Rüstungsprogramme wurden zwischen Frankreich und Deutschland vereinbart: Da sLuftkampfsystem (FCAS), das Kampfpanzersystem (MGCS), ein Seefernaufklärer (MAWS) und die Eurodrohne. Während FCAS und MGCS große Probleme haben, ist MAWS bereits Geschichte und nun beschloss Frankreich den Ausstieg aus der Eurodrohne, berichtet die Welt: „Es galt als Vorzeigeprojekt Europas für die angestrebte Souveränität bei großen militärischen Aufklärungsdrohnen: […] Die Entwicklungs- und Produktionskosten werden auf knapp acht Milliarden Euro veranschlagt, für eine Drohne, die 2027 ihren Erstflug und 2030 einsatzbereit sein soll. Doch jetzt zieht Frankreich die Reißleine und steigt aus dem Vorhaben aus.“ (jw)
Reserve: Ende der Freiwilligkeit
(10. April 2026)Die Reserve soll von aktuell rund 60.000 auf 200.000 Soldat*innen im Jahr 2033 anwachsen. Diesem Ziel dient die schon vor einigen Jahren eingeführte Grundbeordung, durch die Soldat*innen und nun auch Wehrdiensleistende nach Ausscheiden aus dem Dienst noch für mindestens sechs Jahre der Reserve zur Verfügung stehen müssen. Allerdings wird das dabei geltende Freiwilligkeitsprinzip mittlerweile immer offener in Frage gestellt. Dabei geht es um die Möglichkeit zur „doppelten Ablehnung“ einer Teilnahme an Übungen durch Soldat*in und Arbeitgeber*in. Bei n-tv wird dazu der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp, zitiert: „Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert. […] Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. […] Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.“ (jw)
Start-Ups: Weltraum
(10. April 2026)Schon in der Frage, ob Geld vor allem – vereinfacht gesagt – in Drohnen oder in Panzer gesteckt werden soll, kam es zu heftigen Streitigkeiten zwischen neuen Rüstungs-Start-Ups und dem Platzhirsch Rheinmetall. Nun erstreckt sich der Streit um den Rüstungskuchen auch auf den Weltraum, für den in den nächsten Jahren mindestens 35 Mrd. Euro locker gemacht werden sollen. Besonders lukrativ ist SATCOMBw4 mit einem Volumen von rund 10 Mrd. Euro. Um an den Auftrag zu gelangen, gründeten die etablierten Unternehmen OHB, Rheinmetall und Airbus ein Konsortium. Dagegen wehren sich nun 23 neue Rüstungsunternhemen in einem Brandbrief, in dem sie auf ihren Anteil am Kuchen pochen. Der FAZ liegt dazu ein achtseitiges Positionspapier vor: „Demnach sollten unter anderem mindestens 20 Prozent der verfügbaren Weltraummittel ‚als verbindliche Beschaffungsanforderung in einem separaten direkten Vergabepfad‘ für junge, privatwirtschaftliche Unternehmen (‚Commercial-Space‘) und kleine und mittlere Unternehmen reserviert werden.“ (jw)
Ukraine: UGV
(9. April 2026)Die Süddeutsche Zeitung berichtet ausführlich über die Hoffnungen, welche die Ukrainische Armee zunehmend in unbemannte Fahrzeuge (UGV) bzw „Bodendrohnen“ oder „Roboterfahrzeuge“ setzt:
„Es ist eine äußerst brutale Rechnung, die Kiew anstellt. Doch es ist die für die Ukraine entscheidende Rechnung, will man den Abnutzungskrieg, den Wladimir Putin dem Land im fünften Jahr aufzwingt, erfolgreich führen: Die russischen Verluste müssen die Zahl der Männer, die Moskau rekrutieren kann, übersteigen. Im Januar ist das erstmals gelungen. Insgesamt sind die russischen Verluste im vergangenen Jahr dramatisch gestiegen. Diesen blutigen Erfolg hat die Ukraine vor allem ihren Drohnen zu verdanken. […] [S]pätestens seit dem Jahr 2025 sind robotische, ferngesteuerte Systeme keine experimentellen Kuriositäten mehr auf dem Schlachtfeld, sondern wichtige Werkzeuge und ein fester Bestandteil vieler Operationen an der Frontlinie. 15 000 UGVs hat die Ukraine laut eigenen Angaben 2025 hergestellt. 2026 soll die Zahl auf 50 000 gesteigert werden.
Starkow: Drohnen, Startups, Bundeswehr
(9. April 2026)Der RBB berichtet über einen „Demo-Tag“ auf dem Truppenübungsplatz in Storkow, auf dem mehrere Startups ihre Drohnen vorführten und diese von der Bundeswehr getestet werden konnten:
„Die Besonderheit: Die Drohnen werden nicht nur gezeigt, sondern auch praktisch getestet. Soldatinnen und Soldaten können die Systeme teilweise selbst erproben und sich ein Bild von deren Einsatzmöglichkeiten machen. […] Mit Veranstaltungen wie dem Demo-Tag will die Bundeswehr die Zusammenarbeit mit jungen Technologieunternehmen stärken. Ziel ist es, Innovationen schneller in die Truppe zu bringen und neue Lösungen direkt im Einsatzumfeld zu testen.“
Science4Peace: Interview
(9. April 2026)Der von Science4Peace initiierte offene Brief zum Irankrieg – den auch die IMI von Anfang an untertsützt hat – wurde mittlerweile von 2.500 Organisationen und Einzelpersonen unterzeichnet. Telepolis hat ein Interview mit Hannes Jung, Sprecher von Science4Peace, geführt, in dem dieser nochmal die Beweggründe für den Brief, der insbesondere auch an die spanische Regierung adressiert ist, erläutert:
„Entscheidend ist, dass nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern verbindliche internationale Regeln. Militärische Angriffe während laufender Verhandlungen untergraben zudem jede Möglichkeit politischer Lösungen. Die spanische Regierung hat hier eine klare Linie gezeigt: Sie hat den Krieg verurteilt und gleichzeitig betont, dass diese Haltung keine Unterstützung der iranischen Regierung bedeutet. Genau diese Differenzierung ist zentral: Man muss militärische Eskalation ablehnen und gleichzeitig Menschenrechtsverletzungen klar benennen.“
Ausreisebeschränkungen: Unklarheiten bleiben
(9. April 2026)Boris Pistorius geriet über die Ostertage in Erklärungsnot, als bekannt wurde, dass im neuen Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine Genehmigungspflicht für alle Auslandsaufenthalte ab 3 Monaten eingefügt wurde. Nun soll in wenigen Tagen mit einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden, dass wehrfähige Männer keine Genehmigung benötigen, solange die Wehrpflicht weiter ausgesetzt bleibt.
Experten bezweifeln allerdings, dass dies ausreicht, um Rechtssicherheit herzustellen. In einem Gastbeitrag in der Legal Tribune Online führte der Rechtswissenschaftler Matthias Kneisl aus, dass Verwaltungsvorschriften nur verbindlich seien für das interne Verwaltungshandeln, Bürger könnten sich darauf jedoch nicht berufen. „Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet als bloße Innenrechtsnorm keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger. Das heißt: Der Bürger kann sich auf ihren Inhalt im Streitfall nur eingeschränkt berufen. Die Verwaltungsvorschrift steuert zwar den Gesetzesvollzug, sie kann aber nicht eine gesetzlich normierte Genehmigungspflicht suspendieren. Solange § 3 Abs. 2 WPflG in seiner derzeitigen Fassung eine Genehmigung tatbestandlich voraussetzt, bleibt die Pflicht formell bestehen, unabhängig davon, ob die Verwaltung von ihrer Durchsetzung absieht.“
Es bleibt die Frage ob diese Rechtsunsicherheit ein Fehler ist oder ob sie so gewollt ist.
