IMI-Aktuell 2024/064

Gaza: IGH (IV)

von: 26. Januar 2024

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Der Internationale Gerichtshof hat sein Urteil im Eilverfahren zum von Südafrika erhobenen Vorwurf eines Völkermordes durch Israel in Gaza heute (26.1.2024) verkündet. Anders als von einigen erhofft, hat es keine sofortige Waffenruhe angeordnet – wohl aber andere Maßnahmen, wie einen verbesserten Schutz von Zivilist*innen, besseren Zugang zu Hilfsgütern und öffentlicher Infrastruktur, eine Strafverfolgung gegen Aufstachelungen zum Völkermord (welche das Gericht damit zu erkennen scheint) und einen Bericht über die Umsetzung dieser Maßnahmen binnen eines Monats.

Wie viele Medien in Deutschland hervorheben, stellt dieses Urteil noch keine Entscheidnung in der Hauptsache – dem Vorwurf eines Völkermordes – dar. Auch die vorsitzende Richterin betonte mehrfach, dass diese Entscheidung noch keine Vorentscheidung in der Hauptsache wäre. Die Klage wurde aber auch nicht, wie von Israel beantragt, als unbegründet zurückgewiesen. Stattdessen wurde an mehreren Stellen betont, dass die Vorwürfe hinreichend plausibel wären, um verhandelt zu werden. Besonders deutlich wurde dies an der Stelle, an der das Kriterium der Dringlichkeit diskutiert wurde als Voraussetzung dafür, dass der IGH im Eilverfahren überhaupt Maßnahmen – wohlgemerkt: im Rahmen der Völkermordkonvention – anordnen kann. Auch hier zeigte sich, dass der IGH zumindest aktuell die Gefahr/Möglichkeit eines Völkermordes erkennt. Das könnte und sollte durchaus Auswirkungen z.B. auf die militärische Unterstützung Deutschlands und anderer Verbündete haben. Ebenso die implizit getroffene Einschätzung, dass hochrangige Politikers und Militärs Aussagen getroffen haben, die als Aufstachelung zum Völkermord gewertet werden können und sanktioniert werden müssen.

Nachtrag: Die Niederschrift der Entscheidung ist mittlerweile hier veröffentlicht.