IMI-Aktuell 2024/326

USA warnen IStGH gegen Israel zu ermitteln

von: 7. Mai 2024

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Nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zwar Nicaraguas Eilantrag gegen Deutschland abgelehnt hat, ermittelt er trotzdem weiter sowohl im Tatbereich Genozid, als auch wegen verschiedener Kriegsverbrechen Israels. Diese Ermittlungen scheinen so weit fortgeschritten, dass einige US-amerikanische Abgeordnete und Senatoren fürchten, der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu und verschiedene Minister und führende Militärs könnten einen Strafbefehl des gegen Personen (nicht wie der Internationale Gerichtshof (IGH) gegen Staaten) ermittelnden internationalen Gerichts bekommen, dessen Jurisdiktion weder die USA noch Israel anerkennen. Da der, in diesem Gericht anerkannte, Staat Palästina Teil der nötigen Verträge ist, sieht das Gericht jedoch seine Jurisdiktion im Falle der Angriffe auf palästinensischem Territorium und an Palästinensern.

In einem Brief des republikanischen Senatoren Tom Cotton und anderer republikanischer Senatoren, dem sich mittlerweile auch Abgeordnete der Demokraten anschlossen, werden der Chefermittler Karim Khan und andere Mitarbeiter des Gerichts gewarnt, Strafbefehle gegen Israelis auszusprechen, wie Springers internationales Politikmagazin Politico gestern berichtete.
„Wenn Sie Israel angreifen, werden wir Sie angreifen“, werden die Mitarbeiter des Gerichts explizit gewarnt; und weiter: „Wenn Sie die im Bericht genannten Maßnahmen vorantreiben, werden wir die gesamte amerikanische Unterstützung für den IStGH beenden, Ihre Mitarbeiter und Partner sanktionieren und Sie und Ihre Familien aus den Vereinigten Staaten ausschließen.“

Laut dem Sprecher des Abgeordnetenhauses, Mike Johnson, habe Staatssekretär Antony Blinken bestätigt, dass auch die Biden-Regierung diese Position habe.

Senator Tom Cotton hatte schon zu Anfang des Jahres eine Gesetzesvorlage eingereicht, die eine solche Sanktionierung fordert, die jedoch auf eine Rücknahme eines Dekrets von Trump durch Biden folgte, welches ähnliches besagte. Man befürchtet einen Präzedenzfall, nach dem auch US-amerikanische Akteure verfolgt werden könnten.
Mit dem American Service-Members‘ Protection Act besteht jedoch immernoch ein Gesetz, laut welchem die USA „alle nötigen Mittel“ bis zum militärischen Angriff gegen das Gericht anwenden dürfe, um einer Verfolgung eigener Militärs oder Politiker*innen durch das Gericht zu verhindern. (pf)