IMI-Analyse 2006/018

Für uneingeschränkte Angriffsfähigkeit der Bundeswehr

Entwurf aus dem Verteidigungsministerium für ein "Weißbuch 2006"

von: Lühr Henken | Veröffentlicht am: 28. August 2006

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Zusammenfassung

Der Entwurf soll für etwa weitere zehn Jahre die nach dem Ende der Blockkonfrontation begonnene Militarisierung der deutschen Außenpolitik fortsetzen. Die angegebenen Begründungen für die Aufrüstung wie Piraterie und Terroranschläge sind fadenscheinig. Vielmehr geht es um die Sicherung von Rohstoffzufuhr und Seewegen und eine globale Machtentfaltung. Für den Umfang der Bundeswehr und die Militarisierung der EU werden keine Gründe angegeben. An konventionelle Abrüstung ist nicht gedacht, die nukleare Teilhabe der Bundeswehr soll erhalten bleiben. Der Entwurf enthält die Absicht, das Völkerrecht dem Militärinterventionismus der NATO- und EU-Staaten anpassen zu wollen. Dies ist ein höchst gefährliches Unterfangen, was die Rüstung und das internationale Kriegsgeschehen dynamisieren würde. Der Entwurf sucht nach Legitimität für den praktizierten Militärinterventionismus, indem als Blankoscheck eine Grundgesetzänderung angestrebt wird. Gleiches gilt für den Bundeswehreinsatz im Innern, der die Axt an die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaft legt. Es ist dringend notwendig, dass die Andersdenkenden in den nächsten Wochen und Monaten ihre Ablehnung und ihren Widerstand gegen diesen Weißbuchentwurf artikulieren.

Am 28. April hat Verteidigungsminister Jung den Entwurf eines neuen Weißbuchs seinen Ressortkollegen vorgelegt. Das Weißbuch gilt als „sicherheitspolitisches Programm der Bundesregierung“ (www.bmvg.de). Darin wird eine umfangreiche Selbstbestimmung der deutschen Stellung in der Welt vorgenommen und die Aufgaben der Bundeswehr als Instrument der Außenpolitik in ihrem Umfang, ihrer Struktur, ihrer materiellen Ausstattung und in ihren Handlungsfeldern festgelegt. Es soll Regierungshandeln über einen Zeitraum von etwa einer Dekade legitimieren. Die letzten Weißbücher stammen aus den Jahren 1985 und 1994.

Offiziell veröffentlicht ist der Text nicht. Gleichwohl gelangten Exemplare an die Presse und der 109 Seiten starke Text ist seit dem 31. Mai auch im Internet zu finden (www.geopowers.com). Jungs Ziel war es, den mit dem Koalitionspartner SPD nicht abgestimmten Entwurf am 12. Juli im Kabinett verabschieden zu lassen. Nach allem, was man dazu liest, wird daraus nichts. Der Inhalt ist zu starker Tobak für den Koalitionspartner SPD. Nun ist vom Herbst die Rede, in dem das Dokument „von der Ministerrunde behandelt werden“ wird (Die Welt 28.6.06). Zeit genug für die Friedensbewegung sich in die öffentlich angelaufene Debatte einzumischen. Dies ist dringend notwendig, denn Jungs Vorhaben sind sehr weitreichend. Überschriften aus Tageszeitungen dokumentieren das eindrücklich: „Verteidigung neu definieren“ (FAZ 2.5.06), „Jung: Terror-Angriff löst Verteidigungsfall aus“ (SZ 12.5.06) und „Bundeswehr sichert Rohstoffversorgung“ (Die Welt 12.5.06). Die Heftigkeit des Koalitionsstreits lässt folgende Überschrift erahnen: Der saarländische Ministerpräsident „Müller warnt vor Scheitern der Koalition“ (FAZ 19.5.06).

Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte vorgestellt und einer ersten kritischen Analyse unterzogen.

Der internationale Rahmen

Am Anfang des Entwurfs steht: „Aufgrund seiner Größe, Bevölkerungszahl, Wirtschaftskraft und seiner geografischen Lage in der Mitte des Kontinents fällt dem vereinten Deutschland eine zentrale Rolle für die künftige Gestaltung Europas und darüber hinaus zu“ (S. 3). Deutschland stehe zu seiner internationalen Verantwortung für Frieden und Freiheit und verfolge damit den dauerhaften Schutz und das Wohl seiner Bürger. Nachdem dann die Bündnis-, Handlungs- und Führungsfähigkeit Deutschlands hervorgehoben wird, wird so getan, als wenn der Impuls zum internationalen Handeln nicht aus sich heraus kommt, sondern von außen: „Dabei sieht sich Deutschland einer Vielzahl von Erwartungen seiner Freunde und Partner gegenüber“ (S. 3). Das Umfeld Deutschlands habe sich seit Erscheinen des letzten Weißbuchs tief greifend verändert. Ebenso wie NATO, EU und UNO habe sich die Bundeswehr „an die veränderten Risiken und Herausforderungen angepasst“. Die NATO sei der stärkste Anker deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik. „Auch künftig können die Grundfragen von Europas Sicherheit nur gemeinsam mit den Vereinigten Staaten beantwortet werden“ (S. 17), heißt es später im Weißbuchentwurf. Der NATO – und somit den USA – wird der Vorrang gegeben. An mehreren Stellen betont die Bundesregierung den Willen zur Gestaltung freundschaftlicher Bande zu den USA, dessen völkerrechtswidriger Regierungskurs an keiner Stelle kritisiert wird.

Gefahren für die Sicherheit

Die terroristischen Anschläge vom 11.9. „unterstreichen, dass derzeit die größte Gefahr für unsere Sicherheit von asymmetrischen Methoden der Gewaltanwendung durch Terroristen ausgeht“ (S.6). Und, dabei könne selbst ein Einsatz nuklearer, chemischer und biologischer Mittel nicht ausgeschlossen werden. „Die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit weit reichenden Trägermitteln ist eine potentielle Bedrohung auch für Deutschland. Staaten oder nicht staatliche Akteure aus dem Bereich des internationalen Terrorismus, die den Besitz von Massenvernichtungswaffen anstreben, beschaffen sich zunehmend verdeckt die erforderlichen Hochtechnologie-Güter“ (S.6 f). War im Weißbuch 94 noch von imaginären Risiken die Rede, werden nun klare Bedrohungen des internationalen Terrorismus als sicherheitsrelevant herangezogen. Der Grad der Bedrohung wird allerdings nicht hinterfragt, sondern schlechthin als die größte Gefährdung postuliert. Zerfallende oder scheiternde Staaten sind im Weißbuch auch nur in dem Zusammenhang interessant als sie zur „Bedrohung für Deutschlands Sicherheit (werden), wenn sie Zufluchtsraum für terroristische Organisationen werden“ (S. 7). Unkontrollierter Migration als Gefährdungsfaktor wird im Entwurf großen Raum zugemessen (S. 7/S.8).

Stark herausgestellt wird im Weißbuchentwurf, dass „Deutschland aufgrund seines großen Außenhandelsvolumens und der damit verbundenen hohen Abhängigkeit von sicheren Transportwegen und -mitteln in globalem Maßstab verwundbar“ sei. Wörtlich heißt es: „Verwerfungen im internationalen Beziehungsgefüge, Störungen der Rohstoff- und Warenströme, beispielsweise durch zunehmende Piraterie, und Unterbrechungen der weltweiten Kommunikation bleiben in einer interdependenten Welt nicht ohne Auswirkungen auf nationale Wirtschaftsstrukturen, Wohlstand und sozialen Frieden im Lande und damit auf unsere Sicherheit“ (S. 8). Dann werden noch grenzüberschreitende Pandemien, Seuchen und AIDS als Gefährdungen aufgeführt. Dieses Kapitel endet mit der Schlussfolgerung: „Es gilt Krisen und Konflikten rechtzeitig dort zu begegnen, wo sie entstehen, und dadurch ihre negativen Wirkungen von Deutschland und seinen Bürgern möglichst weitgehend fernzuhalten“ (S.8 f).

Wir halten fest: Die Regierung geht von zwei wesentlichen Gefährdungen aus. ABC-Waffen-Bedrohung durch internationalen Terrorismus mit weit reichenden Trägermitteln sowie vor allem von Piraterie als Bedrohung für Rohstoff- und Warenströme.

Ziele und Interessen

„Vorrangige Interessen deutscher Sicherheitspolitik bestehen darin, die europäische sowie transatlantische Sicherheit und Stabilität zu stärken, den Wohlstand des Landes durch einen freien und ungehinderten Welthandel zu ermöglichen, Krisen und Konflikte, die Deutschlands Sicherheit beeinträchtigen, vorbeugend einzudämmen und zu bewältigen, die Grundsätze der Demokratie, die internationale Geltung der Menschenrechte und die weltweite Respektierung des Völkerrechts zu befördern, sowie die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu überwinden“ (S. 9 f).

UN-Charta ändern

Der Punkt, „Krisen und Konflikte, die Deutschlands Sicherheit beeinträchtigen, vorbeugend einzudämmen und zu bewältigen,“ ist akzeptabel solange zivile Instrumente gemeint sind. Setzt man dies jedoch in Bezug zu folgenden Absatz, wird deutlich, dass hier die militärische Dimension und ein universeller Anspruch gemeint ist: „Die gewandelten Sicherheitsherausforderungen erfordern (…) ein neues, gemeinsames Verständnis des Systems der Charta der Vereinten Nationen als grundlegenden Rahmen der internationalen Beziehungen. Instrumente der Konfliktprävention und Krisenbewältigung (…) müssen weiter entwickelt werden, das Recht auf Selbstverteidigung präzisiert und präventives Eingreifen auf völkerrechtlich gesicherten Grundlagen geregelt werden“ (S. 12).

Was heißt das? Die Bundesregierung strebt an, die Ausnahmen vom Gewaltverbot der UN-Charta – individuelles und kollektives Selbstverteidigungsrecht der Staaten, Art. 51, und die UN-mandatierte Gewaltanwendung, Art. 42 – aufzuweichen. Das Recht auf Selbstverteidigung soll präventiv möglich sein und völkerrechtlich legitimiert werden. Denn worin liegt die Bedeutung der UN für die Bundesregierung? „Die einzigartige Bedeutung der Vereinten Nationen besteht darin, einen notwendig werdenden Einsatz militärischer Gewalt mit der völkerrechtlichen Legitimität zu versehen“ (S. 35). Damit nähert sich die Bundesregierung der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA vom September 2002 an („Bush-Doktrin“). Bush hat hier festgelegt, wann nach seinem Gusto – also außerhalb des Völkerrechts – Präventivschläge statthaft sind. Nämlich nicht nur, um einem unmittelbar bevorstehenden Angriff zuvorzukommen, beispielsweise dann, wenn bereits fremde Truppen an der eigenen Staatsgrenze aufgezogen sind, sondern schon dann, wenn „der Verdacht, dass ein anderes Land (oder dort befindliche Terroristen) einen Angriff planen, um selbst militärisch vorzugehen – ‚auch wenn Unsicherheit über Ort und Zeit des Angriffs besteht’“ (FAZ 26.9.02). Würde dieses Vorgehen völkerrechtlich legitimiert, würden Präzedenzfälle auch andere Mächte geradezu einladen, ihrerseits „präventiv“ – mit welcher Begründung auch immer – dort einzufallen, wo sie das schon immer tun wollten. Hier die Niederschwelligkeit militärischer Einsätze zu fördern, wäre ein verhängnisvoller Weg, der die internationale Ordnung noch weiter destabilisieren würde. Das auf die Friedenspflicht gegründete moderne Völkerrecht würde durch die Einführung einer präventiven Kriegsführungserlaubnis ad absurdum geführt.

Erweiterter Verteidigungsbegriff ins Grundgesetz

Der Entwurf zielt nicht nur auf die Änderung des Völkerrechts, sondern auch auf eine Grundgesetzänderung ab. Im Entwurf ist ausgeführt: „Die Vorgaben des Grundgesetzes zum Einsatz der Streitkräfte sind zu Zeiten des Ost-West-Konfliktes geschaffen worden. Der internationale Terrorismus, das Aufkommen asymmetrischer Bedrohungen, das Erfordernis internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie die Erosion der Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit haben dabei lagebedingt keine ausdrückliche Berücksichtigung gefunden. Gleichwohl stellt das Grundgesetz einen weiten Rahmen bereit, der auch unter veränderten Bedingungen sicherheitspolitischen Gestaltungsspielraum eröffnet“ (S. 43). Konkretes über die Absichten, das Grundgesetz zu ändern, sucht man allerdings im Weißbuchentwurf vergebens. Jungs Änderungswünsche sind einem FAZ-Interview zu entnehmen. Auf die Frage: „Muß unter dem Verteidigungsbegriff auch der Auslandseinsatz laufen; soll er ausdrücklich ins Grundgesetz geschrieben werden?“, antwortet Jung: „Es ist sinnvoll, dass man dort das Thema völkerrechtlicher Verpflichtungen einbezieht, dass man hier klarer definiert, in welcher Art und Weise wir die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen. Wenn wir in europäischen Einsätzen in Bosnien-Hercegovina sind oder nach einem Bundestagsbeschluß bald unsere Aufgabe zur Absicherung von demokratischen Wahlen in Kongo wahrnehmen, können Sie dazu verfassungskonform den Begriff der Verteidigung auslegen und ihn weiter definieren. Aber ich neige dazu, dass wir auch hier eine Grundgesetzänderung anstreben sollten“ (FAZ 2.5.2006). Klartext: Alle Bundeswehreinsätze im Ausland sind Verteidigung und sollen im Grundgesetz dadurch abgesichert werden, dass sie als internationale Verpflichtung gelten. Sämtliche Militärinterventionen wären somit legitimiert und als Instrument zur Verteidigung und Durchsetzung deutscher Wirtschaftsinteressen unbedenklich.

Zum vorrangigen Interesse deutscher Sicherheitspolitik, den „freien und ungehinderten Welthandel“, ist zu sagen, dass dieses Interesse im Vergleich mit dem entsprechenden Kapitel des Weißbuchs 1994 neu hinzugekommen ist.

Handlungsfelder

Im Kapitel „Handlungsfelder“ (S. 11ff) werden die Prioritäten noch deutlicher: „Die transatlantische Partnerschaft ist für die Sicherheit Deutschlands von entscheidender Bedeutung“, heißt es. EU, UNO und OSZE erhalten demzufolge eine nachgeordnete Bedeutung. Das Weißbuch zielt auf die „Verteidigung und Entwicklung guter Beziehungen zu strategischen Schlüsselstaaten.“ Diese werden zwar nicht benannt, aber umschrieben: „Hierbei gilt es wegen der Export- und Rohstoffabhängigkeit Deutschlands, sich besondere Regionen, in denen kritische Rohstoffe und Energieträger gefördert werden, zuzuwenden“ (S. 12). Diesem Handlungsfeld misst die Regierung zentrale Bedeutung zu. Allerdings wird über die Form der Zuwendung nichts ausgeführt.

NATO

Die Bedeutung des Außenhandels wird auch im Kapitel unterstrichen, in dem die „überragende Bedeutung“ eines „engen und vertrauensvolles Verhältnisses zu den USA für die Sicherheit Deutschlands im 21. Jahrhundert“ hervorgehoben wird. (S. 17). Dort heißt es ganz und gar geopolitisch ausgerichtet: „Traditionell ist Deutschland eine kontinentale Landmacht, die allerdings mehr als 80 Prozent ihres Außenhandels über See abwickelt, und deswegen in besonderem Maße auf freie und sichere Seewege angewiesen ist. Auch aus diesem Grunde ist für Deutschland die Mitgliedschaft in einer Allianz mit bedeutenden maritimen Fähigkeiten und die Wahrung von Interoperabilität mit den Vereinigten Staaten als weltweit führender See-, Luft-, Raum- und Landmacht unverzichtbar“ (S. 17). Also folgt alles der Devise: NATO first und selbst rüstend am Ball bleiben, um an der Seite der USA global Seewege sichern zu können, die vor allem durch Piraterie bedroht werden. Dabei wird die Bedeutung der Piraterie in der internationalen Seefahrt nicht analysiert, sondern so getan als stelle sie eine große Gefahr dar. Wie steht es zur Zeit um die Piraterie? Nachdem Indonesien eine Anti-Piraten-Wache an der 800 km langen viel befahrenen Straße von Malakka zwischen Indonesien und Malaysia (30 Prozent des Welthandels, 2000 Schiffe täglich) eingerichtet hat, hat sich die Zahl der Überfälle dort von 37 im Jahr 2004 auf drei Versuche seit Juli 2005 verringert (Das Parlament 19.6.2006). Piraterie findet heute vor allem vor Somalia statt (40 Überfälle seit März 2005, also alle 11 Tage einer) und vor Nigeria.

Diese eher unbedeutenden kriminellen Akte als Begründung dafür anzuführen, eine NATO-Armada mit 343 hochseegängigen Überwasserkampfschiffen zu unterhalten, ist geradezu absurd. Diese Gigantomanie stellt allein quantitativ betrachtet das Fünffache bei Kriegsschiffen gegenüber der russischen und chinesischen Flotte dar. Hier wird mit einem fadenscheinigen Argument an der weltweiten Hochrüstung der NATO-Staaten und an ihrem Anspruch einer weltweiten Machtprojektion festgehalten, freilich, ohne sie zu benennen geschweige denn sie zu beschreiben.

Kein Gedanke an konventionelle Abrüstung

An Abrüstung denkt die Bundesregierung nicht. Ihr Interesse an konventioneller Abrüstung (S. 38) reduziert sich auf die Forderung nach Ratifizierung des AKSE-Vertrages. Dass die in diesem Vertrag festgelegten Obergrenzen fünf schwerer Waffensysteme des Heeres und der Luftwaffe – auch die deutschen – noch etwa um 25 Prozent über den Ist-Ständen liegen, kümmert die Regierung nicht. Wenn es nach ihr geht, soll dieses hohe Rüstungsniveau zumindest erhalten bleiben. Der Entwurf meint bei Abrüstung lediglich den nuklearen Bereich, indem der Proliferation der Kampf angesagt wird.

Die US-Atomwaffen auf eigenem Boden sollen dabei allerdings gänzlich ungeschoren bleiben. Dies stößt sogar bei der SPD auf Protest (vgl. Hans-Peter Bartels, Ein Relikt des Kalten Krieges, taz 26.6.06). Jung möchte die deutsche nukleare Teilhabe fortschreiben. „Dazu gehören die Stationierung von verbündeten Nuklearstreitkräften auf deutschem Boden, die Beteiligung an Konsultationen, Planung sowie die Bereitstellung von Trägermitteln“ (S. 20). Mit Trägermitteln sind deutsche Bombenflugzeuge gemeint.

Im Weißbuchentwurf wird die im Aufbau befindliche NATO Response Force (NRF) recht detailliert beschrieben. Mit 25.000 Soldaten soll sie im Herbst 2006 ihre volle Einsatzbereitschaft melden. Jung gab an, dass Deutschland sich verpflichtet habe, „ab 1. Juli 2006 für die schnelle Eingreiftruppe der Nato 6.600 Soldaten zur Verfügung zu stellen.“ Er bringt die NRF in Zusammenhang mit einem Einsatz im – erdölreichen – Sudan, für den Fall, dass die Afrikanische Union der UNO den Einsatz in Darfur überträgt (Berliner Zeitung 15.6.2006).

EU

Zur EU fallen folgende Sätze ins Auge: „Deutschlands nationale Interessen sind am besten gemeinsam in einer handlungsfähigen EU durchzusetzen“ ( S. 26). „Gerade die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Europas ist angewiesen auf den Schulterschluss zwischen Deutschland und Frankreich“ (S. 27). Was komplett fehlt, ist eine Begründung für die Militarisierung der EU. Lediglich folgender Hinweis gibt den Denkhintergrund an:

Das Verhältnis USA-EU: „Europa, und das heißt vor allem die EU, muss künftig in noch stärkerem Maß als bisher einen eigenen Beitrag zu seiner Sicherheit leisten. Denn nur ein einiges, starkes und sicherheitspolitisch handlungsfähiges Europa kann insbesondere als Partner der Vereinigten Staaten Mitverantwortung bei der Bewältigung der Herausforderungen für die gemeinsame Sicherheit übernehmen“ (S. 28). Also nicht Konkurrenz zu den USA, sondern das Angebot einer globalen Partnerschaft soll Aufgabe der Bundesregierung sein. Im Weißbuch wörtlich: „…die militärische Handlungsfähigkeit der EU wird (sich) noch auf lange Zeit […] nicht mit der der NATO messen können“ (S. 33). Diese Aussage impliziert allerdings, dass über einen noch längeren Zeithorizont durchaus eine Parität mit den USA angestrebt wird. Allerdings ist die Förderung „einer eigenständigen europäischen Handlungsfähigkeit“ nur ein nebenbei erwähntes politisches Ziel (S. 54).

Im Vordergrund steht jedoch die Orientierung der EU-Militarisierung auf Kooperation mit den USA, um mit ihnen weltweit kriegsführungsfähig zu werden. Bestätigt wird, dass sich die Bundeswehr mit 18.000 Soldaten an der Schnellen Eingreiftruppe der EU (80.000 Soldaten) beteiligt. Festgehalten werden muss auch, was im Entwurf nicht angesprochen wird: Nämlich die immer wieder von Neuem entfachte Debatte um eine europäische Atombombe (Erich Reiter, Will die EU eine globale Macht werden? NZZ 17.6.06). Augenscheinlich strebt die Bundesregierung dies im überschaubaren Zeitraum von etwa einer Dekade nicht an. Die Forderung nach Abrüstung der französischen und britischen Atomwaffenpotenziale sucht man allerdings auch vergeblich.

EU-Battlegroups weltweit

Für den englischen Begriff Battlegroup der EU wird nicht etwa der weniger martialische deutsche Begriff Gefechtsverbände verwendet. Das Weißbuch ist hier ganz klar: „Battlegroups haben einen multinationalen Umfang von 1500 Soldaten und sind zur schnellen und entschiedenen Aktion im gesamten Aufgabenspektrum der EU konzipiert. Am besten geeignet sind sie für den Einsatz als Kampftruppe im Rahmen des Krisenmanagements. Sie sollen in der Lage sein, innerhalb von zehn Tagen nach einem politischen Beschluss mit der Missionserfüllung im Einsatzgebiet beginnen zu können und unterliegen dabei grundsätzlich keinen geografischen Einschränkungen“ (S. 31). Mit anderen Worten: Battlegroups weltweit. Das Konzept sieht vor, dass zwei Battlegroups jeweils in Bereitschaft stehen. Deutschland beteiligt sich im ersten Halbjahr 2007 gemeinsam mit den Niederlanden an einer Battlegroup. Nicht aufgegriffen wird die von konservativen und rechtssozialdemokratischen Kreisen immer wieder propagierte Europa-Armee. Auch dies scheint kein Ziel der großen Koalition zu sein. Was zudem nicht thematisiert wird, ist die Perspektive einer Gemeinsamen Europäischen Verteidigungspolitik, obwohl dessen schrittweise Realisierung bereits im Amsterdamer Vertrag von 1992 festgelegt wurde.

Partnerschaft und Kooperation

Hier werden Staaten und Regionen genannt, die außerhalb von EU und NATO von besonderer Bedeutung sind. An erster Stelle steht Russland, das wegen der gemeinsamen Geschichte und als wichtiger Energielieferant sowie bedeutender Wirtschaftspartner in die euro-atlantische Struktur eingebunden werden soll. Für den Nahen Osten wird nicht etwa eine Zweistaaten-Lösung für Israel und Palästina propagiert oder gar der Einsatz für eine ABC-waffenfreie Zone, sondern „die Verteidigung des Existenzrechts Israels“ wird hervorgehoben. In Zentralasien will man sich für eine „regionale Stabilisierungsstrategie“ einsetzen, die Afghanistan einschließt. Für den asiatisch-pazifischen Raum wird ein „politisch-strategischer Dialog mit Schlüsselstaaten der Region“ gefordert. Als da wären China, Indien und Japan. China wird „eine wachsende Verantwortung für die weltweite Sicherheit von Frieden und Stabilität“ zugeschrieben. Was für Indien formuliert wird, nämlich „Deutschland wird in den nächsten Jahren seine strategische Partnerschaft mit Indien fortsetzen und vertiefen,“ (S. 41) fehlt bezüglich der VR China. Afrika betreffend wird im Wesentlichen auf die Afrika-Strategie der EU Bezug genommen.

Zum Einsatz im Innern

Es wird der Teufel an die Wand gemalt: „Angesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebiets durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung und kritischer Infrastruktur im Inland an Bedeutung“ (S. 44). Dass es sich angeblich um eine Bedrohung handelt, die wächst, wird an keiner Stelle belegt. Der Verdacht drängt sich auf, dass hier eine theoretische Gefährdung aufgebauscht wird.

Da das Bundesverfassungsgericht mit ihrem Urteil vom 15. Februar 2006 den Abschuss eines Flugzeuges für verfassungswidrig erklärt hat, wenn dadurch Tatunbeteiligte im Flugzeug zu Schaden kommen, drängt der Verteidigungsminister auf eine Grundgesetzänderung, die ihm die Befugnis verschafft, gegen den internatonalen Terrorismus im Inland militärisch vorgehen zu dürfen. Sein Vehikel ist die Definition, wonach terroristische Anschläge eine „neuartige Qualität“ hätten, „die sich nach Art, Zielsetzung und Intensität mit dem herkömmlichen Begriff des Verteidigungsfalls gleichsetzen lassen“ (S. 45). Deshalb seine geradezu apodiktische Forderung im Weißbuch: „Die Bundeswehr muss aber immer dann eingesetzt werden können, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um den Schutz der Bevölkerung oder kritischer Infrastruktur zu gewährleisten. Maßnahmen der Streitkräfte kategorisch auszuschließen, würde der staatlichen Schutzpflicht zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger unseren Landes nicht gerecht“ (S. 45). Hier geht es Jung nicht um die Teilnahme der Bundeswehr an der Beseitigung von Unfallschäden infolge terroristischer Angriffe, sondern um den präventiven Einsatz im Innern – mit militärischen Mitteln. Was Jung meint, hat er in einem FAZ-Interview am 2. Mai 2006 präzisiert. Er sagte: „Heute sind wir mit der terroristischen Bedrohung konfrontiert. Wann ist die Grenze von dem schweren Unglücksfall zum Verteidigungsfall überschritten? Ein Beispiel: Das Einmannflugzeug in Frankfurt war kein Verteidigungsfall, das war ein Unglücksfall nach Artikel 35. Aber was war das, was mein Amtsvorgänger Georg Leber bei den Olympischen Spielen 1972 in München erlebt hat? Er hatte einen Hinweis bekommen, dass ein mit Bomben beladenes Flugzeug sich im Anflug auf die Abschlussfeier des mit 60.000 Menschen besetzten Olympiastadions befinde.“ Jung zieht daraus den Schluss, „den Verteidigungsfall neu zu definieren“ (FAZ 2.5.2006). Zuvor hatte er unzimperlich bekannt: „Ich war als Wehrdienstleistender bei der Flugabwehr. Da hätten wir im Verteidigungsfall nicht geprüft, ob an Bord eines Flugzeugs Unbeteiligte gewesen wären“ (Die Zeit 20.4.2006).

Der Verteidigungsfall ist in Abschnitt Xa GG geregelt und beinhaltet die 1968 nach langen und erbitterten Protesten ins Grundgesetz eingefügten Artikel 115 a bis l – die umstrittenen Notstandsgesetze. Der Verteidigungsfall wird mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates ausgerufen. Falls ein Zusammentreten der Gremien nicht möglich ist, trifft ihn der Gemeinsame Ausschuss mit Zweidrittelmehrheit. Die Befehlsgewalt der Bundeswehr geht vom Verteidigungsminister auf den/die Bundeskanzler(-in) über. Es gilt eine Art „Kriegsrecht“. Grund- und Bürgerrechte werden eingeschränkt, Legislatur- und Amtszeiten verlängern sich automatisch um sechs Monate, die Regierung kann die Bundespolizei landesweit einsetzen. Allerdings verhindert die Komplexität des Prozederes ein schnelles militärisches Handeln, so dass es für Fälle, die in die Kategorie „Gefahr in Verzug“ einsortiert werden können, denkbar wäre, der Bundeswehr per Gesetz zu erlauben, unmittelbar einzugreifen. Das unsägliche Parlamentsbeteiligungsgesetz könnte dem als Vorlage dienen. Der Bundesausschuss Friedensratschlag hat dieses Gesetz seinerzeit Parlamentsentmündigungsgesetz getauft, weil es dem Parlament erst nach der Aktion die Befassung erlaubt.

Demnach wäre es ins Ermessen der Bundesregierung gestellt, die Bundeswehr im Innern unter dem Deckmantel der Terroristenbekämpfung einzusetzen. Eine parlamentarische Beratung und Entscheidung finde erst hinterher statt, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Allein der Verdacht auf Anschläge mit terroristischem Hintergrund würde ausreichen, um die Bundeswehreinsätze im Innern auszulösen. Hier tun sich riesige Grauzonen auf. Mit diesem neuen Vorhaben legt Jung die Axt an am demokratischen Fundament.

Die Sozialdemokratie lehnt die Anwendung des Verteidigungsfalls auf terroristische Anschläge ab. Sie verweist auf die Möglichkeiten des Artikels 35 GG, aber auch auf die Artikel 87 a in Verbindung mit dem Artikel 91 GG. Artikel, die auch im Rahmen der Notstandsgesetzgebung eingefügt wurden. Allerdings ist in Artikel 91 nur die Rede von Bundespolizei, nicht von Bundeswehr. Konkretisierungen findet man bei der SPD zur Zeit nicht.

Was legt das Weißbuch sonst noch fest? Hier eine kursorische Zusammenfassung, die im Wesentlichen das Bekannte bestätigt.

Hauptziel Angriffsfähigkeit

Die Wehrpflicht soll erhalten bleiben. Der Bundeswehrumfang soll ab 2010 bei 252.500 aktiven Soldatinnen und Soldaten liegen. Dazu kommen 75.000 Stellen ziviler Mitarbeiter. Es fällt auf, dass für die Größe des Umfangs der Bundeswehr keine Begründung angegeben wird. Die in diesem Jahr begonnene radikale Umstrukturierung in drei neue Kategorien wird bestätigt. Ab 2010 soll es 35.000 Mann Eingreifkräfte für die NRF der NATO und die schnelle Eingreiftruppe der EU, inklusive ihrer Speerspitze, den Battlegroups, geben. Den Stabilisierungskräften werden 70.000 Mann zugeordnet. Maximal 14.000 von ihnen können gleichzeitig, „aufgeteilt auf bis zu fünf verschiedene Einsatzgebiete“, eingesetzt werden (S. 57). Die zahlenmäßig größte Kategorie sind 147.500 Unterstützungskräfte.

Der Begriff Transformation, das zentrale Konzept der Umgestaltung der Bundeswehr, wird als „Prozess permanenter Anpassung“ begriffen. (S. 64). Eine „Vernetzte Operationsführung“ wird angestrebt.

Wie im Weißbuch 94 werden die wesentlichen Waffensysteme und Ausrüstungen aufgeführt, ohne jeweils die Umfänge zu benennen. Sie dienen dazu, der Bundeswehr eine globale Angriffsfähigkeit zu verschaffen. Änderungen gegenüber bisherigen Festlegungen gibt es kaum. Über die Bedeutung und Funktion der Waffen und Ausrüstungen ist an anderer Stelle ausführlich geschrieben worden. Die Ausrichtung der Bundeswehr auf einen globalen Militärinterventionismus manifestiert sich exemplarisch in der Marine.

Die Marine als Expeditionary Navy

Das Kapitel beginnt mit dem Satz: „Zu den Herausforderungen für Deutschland gehört es, sowohl konventionellen als auch asymmetrischen Bedrohungen unserer Sicherheit entgegentreten zu können. (…) Dazu entwickelt sich die Marine im Zuge der Transformation der Bundeswehr zu einer ‚Expeditionary Navy’. Auf diese Weise wird die Marine in die Lage versetzt, dauerhaft auch in großer Entfernung, im multinationalen Rahmen und unter Bedrohung vor fremden Küsten operieren zu können. Damit trägt die Marine dazu bei, Krisen und Konflikte bereits am Ort ihres Entstehens einzudämmen und – wenn politisch gefordert – zu bewältigen. Ihr kommt der besondere Rechtsstatus der Hohen See zugute, um im Zusammenwirken aller Kräfte die See als Operationsbasis zu nutzen und so eine gewünschte Wirkung in einem Einsatzland zu erzielen. Deutsche maritime Kräfte können ungehindert und frühzeitig in weit entfernte Regionen voraus stationiert werden und diplomatische Aktivitäten flankieren. Neben ihrer Befähigung zum bewaffneten Einsatz auf See können sie wirkungsvoll zu Operationen an Land beitragen“ (S. 84 f). Hier bündeln sich Ziele, Interessen und Handlungsfelder zu einem aggressiven Konzept.

Die Marine wird künftig in zwei Einsatzflottillen und zwei Marinefliegergeschwader unterteilt. Die Beschreibung von Kriegsschiffen im Entwurf beginnt mit den Korvetten. Fünf dieser Korvetten, ein für die Bundeswehr neuer Schiffstyp, sollen von Mai 2007 bis November 2008 in Dienst gestellt werden. „Mit den Korvetten K 130 verbessert die Marine künftig ihre Durchsetzungs- und Durchhaltefähigkeit. Diese Eingreifkräfte der Marine werden zur präzisen Bekämpfung von Landzielen befähigt sein und damit streitkräftegemeinsame Operationen von See unterstützen“ (S. 86). Sie werden der NRF der NATO und den EU-Battlegroups eingegliedert. Zur Erfüllung ihrer Hauptfunktion, Bekämpfung von Landzielen, erhalten die Korvetten Marschflugkörper mit einer Reichweite von 200 km, die durchaus reichweitengesteigert werden können. Korvetten sind die Speerspitze des aggressiven Marinekonzepts, das als Kanonenbootpolitik bezeichnet werden kann.

Finanzen

Der Entwurf stellt mit Genugtuung fest, dass die mittelfristige Finanzplanung bis 2009 einen Aufwuchs des Verteidigungshaushalts (ein Plus von etwa 1 Mrd. Euro) vorsehe. Man wünscht künftig einen Ausgleich für Solderhöhungen und Inflation. Eine Festlegung auf die NATO-Forderung, das sämtliche Mitgliedsstaaten bitteschön zwei Prozent ihres Bruttosozialprodukts für das Militär ausgeben sollten, findet sich im Weißbuchentwurf nicht. Sonst müsste mit einem Anstieg der Ausgaben nach NATO-Kriterien von derzeit etwa 30 Milliarden Euro auf etwa 45 Mrd. Euro jährlich gerechnet werden.

Lühr Henken ist Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag und des Hamburger Forums für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit.
Der vorliegende Text beruht auf einem Vortrag, den Lühr Henken beim Thüringen-Seminar des „Friedensratschlags“ Ende Juni in Oberhof gehalten hat. Er wurde der Seite des Friedensratschlags (www.friedensratschlag.de) entnommen.