IMI-Standpunkt 2009/006

Es gibt ein Recht und eine Pflicht zur Kriegsdienstverweigerung!


von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 21. Januar 2009

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Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten schicken immer mehr Truppen in Auslandseinsätze. Regelungen für Soldaten, die im Einsatz den Kriegsdienst verweigern wollen, gibt es allerdings nicht, weder EU-weit noch in den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Dies ist eines der Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung, die am 22. Januar im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlamentes zur Kriegsdienstverweigerung stattfand.

Der Experte Andreas Speck von War Resisters‘ International (WRI) legte detailliert die desaströse Lage bzgl. Kriegsdienstverweigerung insbesondere von Berufssoldaten in den EU-Mitgliedstaaten dar. So gibt es nur in den EU-Mitgliedsstaaten Niederlande, Deutschland und Großbritannien überhaupt das Recht für Berufssoldaten zu verweigern. Alle anderen 24 EU-Mitgliedsstaaten kennen dieses Grundrecht nicht. Dies widerspricht der Resolution der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die 1998 zum Schluss gekommen ist, „dass im Militärdienst stehende Personen dazu gelangen können, diesen Dienst aus Gewissensgründen zu verweigern.“

Der Friedensforscher Prof. Johan Galtung stellte zu Beginn der Anhörung klar, dass nicht diejenigen, die den Kriegsdienst verweigern, erklären müssen, warum sie dies tun. Die Beweislast liegt vielmehr bei den Regierungen der Staaten auch der EU, die meinen, es gäbe für Soldaten ein Recht zu töten. Es gibt nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht zur Kriegsdienstverweigerung.

Dem kann man nur zustimmen. Es müssen diejenigen unterstützt werden, die sich in den EU-Staaten nicht an Kriegen beteiligen wollen, ob dies eindeutig illegale Kriege wie der Irak- und Afghanistankrieg sind oder die immer häufigeren Militäreinsätze der EU.

Um dieses Anliegen zu unterstützen, wurde nun eine umfangreiche Studie zur Kriegsdienstverweigerung in der EU und den EU-Kandidatenländern in englisch mit deutscher Einleitung und Zusammenfassung publiziert, die kostenlos (gegen Porto) auch in größeren Stückzahlen unter folgender Adresse bezogen werden kann:

Regionalbüro Tobias Pflüger, Hechingerstr. 203, 72072 Tübingen, Tel.: 07071-7956981, mail@tobias-pflueger.de

Download unter:

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/dv/sede220109rightconscientiousobjection_/sede220109rightconscientiousobjection_en.pdf

http://www.wri-irg.org/pdf/eu-rtba2008update-en.pdf