Boris Pistorius geriet über die Ostertage in Erklärungsnot, als bekannt wurde, dass im neuen Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine Genehmigungspflicht für alle Auslandsaufenthalte ab 3 Monaten eingefügt wurde. Nun soll in wenigen Tagen mit einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden, dass wehrfähige Männer keine Genehmigung benötigen, solange die Wehrpflicht weiter ausgesetzt bleibt.
Experten bezweifeln allerdings, dass dies ausreicht, um Rechtssicherheit herzustellen. In einem Gastbeitrag in der Legal Tribune Online führte der Rechtswissenschaftler Matthias Kneisl aus, dass Verwaltungsvorschriften nur verbindlich seien für das interne Verwaltungshandeln, Bürger könnten sich darauf jedoch nicht berufen. „Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet als bloße Innenrechtsnorm keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger. Das heißt: Der Bürger kann sich auf ihren Inhalt im Streitfall nur eingeschränkt berufen. Die Verwaltungsvorschrift steuert zwar den Gesetzesvollzug, sie kann aber nicht eine gesetzlich normierte Genehmigungspflicht suspendieren. Solange § 3 Abs. 2 WPflG in seiner derzeitigen Fassung eine Genehmigung tatbestandlich voraussetzt, bleibt die Pflicht formell bestehen, unabhängig davon, ob die Verwaltung von ihrer Durchsetzung absieht.“
Es bleibt die Frage ob diese Rechtsunsicherheit ein Fehler ist oder ob sie so gewollt ist.
