IMI-Standpunkt 2008/033
Bundesverfassungsgericht bestätigt Antikriegs- und Friedensbewegung in Sachen Krieg gegen den Irak
von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 7. Mai 2008
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die AWACS-Einsätze aus dem Jahre 2003, die die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Umgehung des deutschen Bundestages im Rahmen des Irakkrieges beschlossen hatte, als verfassungswidrig erklärt.
Das Urteil ist auch eine klare Absage an die Unterstützung Deutschlands für den Krieg gegen den Irak. Die Lüge von der angeblichen Kriegsgegnerschaft Deutschlands unter Schröder fällt nun völlig in sich zusammen. Rot-grün redete damals gegen den Irak-Krieg, unternahm aber alles, damit er möglich war, u.a. durch die ebenfalls rechtswidrige Zurverfügungstellung der militärischen Infrastruktur in Deutschland (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Florian Pfaff).
Das Urteil ist eine späte Bestätigung unserer Argumentation in der Friedens- und Antikriegsbewegung, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung u.a. mit diesem AWACS-Einsatz aktiver Kriegsteilnehmer im völkerrechtswidrigen Krieg und der Besatzung gegen den Irak war und ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare rote Linie, die nicht überschritten werden darf. Der Bundestag darf bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht umgangen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit auch indirekt den CDU/CSU-Plänen für eine neue „Sicherheitsstrategie“ eine klare Absage erteilt.
Sämtliche gegenwärtigen Bestrebungen nach Militäreinsätzen unter Ausschaltung des Bundestages, wie sie sowohl im Lissabon-Vertrag als auch in der gestern beschlossenen „Sicherheitsstrategie“ der CDU/CSU zum Ausdruck kommen, sind nun in klare Schranken gewiesen worden.