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Kritik an Aufrüstungsverpflichtung in EU-Verfassung

Erklärung von Pax Christi Rottenberg-Stuttgart

von: Pax Christi Rottenburg - Stuttgart / Dokumentation | Veröffentlicht am: 8. März 2004

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Quelle: http://www.rottenburg-stuttgart.paxchristi.de/aktuelles/

In einer Pressemitteilung kritisierte Pax Christi Rottenburg-Stuttgart die Aufrüstungsverpflichtung im Entwurf der EU-Verfassung.
Tobias Pflüger, von der Informationsstelle Militarisierung in Tübingen, erläutert den derzeit diskutierten Verfassungsentwurf des sog. „EU-Konvents“.

Quelle: http://www.rottenburg-stuttgart.paxchristi.de/aktuelles/aufruestpflicht_eu/index.html

Aufrüstungsverpflichtung im Entwurf der EU-Verfassung
Pax Christi für ein ziviles Europa

Die katholische Friedensbewegung Pax Christi in der Diözese Rottenburg-Stuttgart appelliert an die Bundesregierung, auf grundlegende Veränderungen im außen- und sicherheitspolitischen Teils des Verfassungsentwurfs des EU-Konvents hinzuwirken.

Nach dem vorliegenden Entwurf erhält die Verpflichtung zur militärischen Aufrüstung in den Mitgliedsstaaten künftig Verfassungsrang.

* Die vom EU-Konvent vorgelegte Verfassung bestimmt: „Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40, Abs. 3).
* Die Verfassung sieht die Einrichtung eines „Europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ vor, das die „Verbesserung der militärischen Fähigkeiten“ (Art. I-40, Abs. 3) fördern, planen und überwachen soll.
* Die Verfassung verpflichtet die Mitgliedsstaaten ebenfalls, der EU militärische Kräfte für weltweite „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“ (Art. III-210) und zur Terrorismusbekämpfung zur Verfügung zu stellen.

Die restriktiven Bestimmungen des deutschen Grundgesetzes für militärische Kampfeinsätze und das grundgesetzliche Verbot von „Angriffskriegen“ würden durch diese Verfassungsbestimmungen außer Kraft gesetzt.
Die Europäische Union würde damit zu einer weltweit agierenden Militärmacht, zivile Friedenspolitik würde durch militärische Interessenpolitik abgelöst.

Die katholische Friedensbewegung Pax Christi fordert die Bundesregierung daher auf, den EU-Verfassungsentwurf in dieser Form abzulehnen und sich für den Vorrang von zivilen Mitteln der Friedenssicherung in der europäischen Verfassung einzusetzen.

Dazu gehörten – so Pax Christi – die Stärkung des Völkerrechts und des internationalen Strafgerichtshofes, der von einer internationalen Polizei unterstützt werden könnte.
Die EU sollte künftig diplomatische Bemühungen zur Krisenbewältigung intensivieren und den Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft in Krisenregionen eine höhere Priorität einräumen.
Weiterhin solle die Außenpolitik der EU in aller Klarheit auf die Einhaltung grundlegender Menschenrechte überall in der Welt hinarbeiten. Rüstungsexporte und nukleare Proliferation – gerade in Krisengebiete – müssten konsequent eingedämmt werden.

Weit stärker als bisher sollte sich die EU in den internationalen Institutionen des Welthandels für gerechte Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern einsetzen. Eine bedingungslose Liberalisierung des Welthandels verstärkt die ökonomische Ungerechtigkeit in der Welt und trägt daher nicht zum Frieden bei.

Pax Christi bittet die Kirchen, die Gewerkschaften und alle gesellschaftlichen Gruppen, sich im Vorfeld der diesjährigen Wahlen zum europäischen Parlament für diese Vision eines friedlichen Europas stark zu machen.