Schon im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel und den neuen Kapazitätszielen war die Rede davon, die Bundeswehr müsse um 60.000 Soldat*innen anwachsen (siehe IMI-Standpunkt 2025/032). Unklar war aber, ob dies ausgehend vom aktuellen Bestand von etwa 180.000 gerechnet wurde oder von der bisherigen Zielgröße von rund 200.000 Soldat*innen. Nun wird unter Berufung auf ein heutiges Briefing des Verteidigungsministeriums zum Gesetzesentwurf für den neuen Wehrdienst bei Augengeradeaus berichtet, dass es um die obere Zielgröße geht: „Mit dem Gesetzentwurf legt sich das Verteidigungsministerium damit auf die Zielgröße von 80.000 zusätzlichen Soldaten und Soldatinnen fest, die sich vor allem aus den der NATO zugesagten künftigen Fähigkeiten der Bundeswehr ergeben. Offiziell hatte der Verteidigungsminister bislang nur von 50.000 bis 60.000 gesprochen.“
Wie es im Koalitionsvertrag heißt, soll dies „zunächst“ über die Einführung eines weitgehend freiwilligen Wehrdienstes erreicht werden – was, freundlich formuliert, sehr unwahrscheinlich ist. Über die Konsequenz bei Nichterreichen der Zielvorgaben, eine Wiedereinführung der Wehrpflicht zumindest für männliche Jugendliche, die bereits im kommenden Gesetz für einen neuen Wehrdienst angelegt sein soll, das im August im Kabinett beraten, Ende des Jahres in Kraft treten und ab Frühsommer 2026 gelten soll, wurde ebenfalls schon berichtet (siehe IMI-Aktuell 2025/320). Dazu schreibt ebenfalls Augengeradeaus: „Für eine Wieder-Einführung der Wehrpflicht für Männer soll nach dem neuen Gesetz ein entsprechender Beschluss von Kabinett und Bundestag erforderlich sein, hieß es in den Berichten. Ein neues Gesetz sei dafür nicht erforderlich.“ (jw)