Noch vor der Sommerpause will das Verteidigungsministerium einen weiteren Gesetzentwurf für die Einführung des Neuen Wehrdienstes vorlegen, nachdem der erste Versuch zusammen mit der Ampel-Regierung scheiterte (siehe IMI-Aktuell 2025/251). Laut Handelsblatt soll die neue Fassung im Gegensatz zum Vorgänger einen Passus enthalten, der „auf die Wiedereinführung der Wehrpflicht hinauslaufen dürfte.“ Vorgesehen ist folgender Plan B falls die angestrebten Rekrutierungsziele auf weitgehend freiwilliger Basis wie bereits absehbar nicht erreicht werden sollten: „Wenn die Ziele für die Truppenstärke mit dem Anwerben Freiwilliger verfehlt werden, ist der Bundestag aufgerufen, über die Rückkehr zur Wehrpflicht abzustimmen. Dieses sogenannte Pflichtelement soll im Gesetz stehen, Einzelheiten können sich während der Beratungen im Parlament allerdings noch ändern.“ (jw)