Noch während der laufenden Verhandlungen über die nun beschlossene Grundgesetzänderung hatte auch der Bundesrechnungshof vor der Aufhebung der Schuldenbremse gewarnt:
„Zwei Gesetzesentwürfe sehen vor, mit einer Bereichsausnahme einen Teil der Verteidigungsausgaben dauerhaft durch Kredite zu finanzieren, deren Höhe nach oben offen ist. Überschreiten danach diese Ausgaben 1 bzw. 1,5 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) würden sie nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen, dürften also über Kredite finanziert werden. Dies könnte bis 2035 zu einer weiteren Verschuldung von über 1 Billion Euro führen – zusätzlich zu den bestehenden Schulden des Bundes von 1,7 Billionen Euro. Bereits dadurch kann die Schuldenbremse ihre Schutzwirkung für zukünftige Generationen einbüßen.“