Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2025/166

Rechnungshof: Kritik

(20.03.2025)

Noch während der laufenden Verhandlungen über die nun beschlossene Grundgesetzänderung hatte auch der Bundesrechnungshof vor der Aufhebung der Schuldenbremse gewarnt:

„Zwei Gesetzesentwürfe sehen vor, mit einer Bereichsausnahme einen Teil der Verteidigungsausgaben dauerhaft durch Kredite zu finanzieren, deren Höhe nach oben offen ist. Überschreiten danach diese Ausgaben 1 bzw. 1,5 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) würden sie nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen, dürften also über Kredite finanziert werden. Dies könnte bis 2035 zu einer weiteren Verschuldung von über 1 Billion Euro führen – zusätzlich zu den bestehenden Schulden des Bundes von 1,7 Billionen Euro. Bereits dadurch kann die Schuldenbremse ihre Schutzwirkung für zukünftige Generationen einbüßen.“

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