Im Januar hatte der Bundesgerichtshof ein schlimmes Urteil gefällt, wonach Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine ausgeliefert werden dürften (vgl. IMI-Aktuell 2025/087). Nun hat Connection e.V. hierzu eine Analyse veröffentlicht:
„‚Der Bundesgerichtshof greift mit dem Beschluss das Grundrecht und das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung an‘, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. ‚Er schließt sich damit der Forderung der Politik an, kriegsbereit bzw. kriegstüchtig zu werden. Das ist eine Entscheidung, die den Kern des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung betrifft.‘ Der BGH kommt im Grundsatz des Beschlusses zu der Feststellung, dass auch bei fehlendem Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Ukraine ausgeliefert werden darf, da sich die Ukraine in einem Verteidigungskrieg befinde. Das Recht des Staates, sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch zu wehren, wird also als höher erachtet, als die Entscheidung eines Individuums, sich dem Kriegsdienst zu verweigern.“ Das sieht der BGH auch für Deutschland gegeben.“