Ein übles Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Menschen dürfen trotz einer Kriegsdienstverweigerung in Kriegsgebiete unter bestimmten Bedingungen ausgeliefert werden. Eine ausführliche Analyse dazu findet sich bei Legal Tribute Online: „Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen steht einer Auslieferung nicht entgegen, wenn das Heimatland – hier: Ukraine – völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und ein Kriegsdienstverweigerungsrecht deshalb nicht gewährleistet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 16.01.2025, Az. 4 ARs 11/24).“ (jw)