IMI-Aktuell 2025/087
KDV: Abhängig
(18.02.2025)
Ein übles Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Menschen dürfen trotz einer Kriegsdienstverweigerung in Kriegsgebiete unter bestimmten Bedingungen ausgeliefert werden. Eine ausführliche Analyse dazu findet sich bei Legal Tribute Online: „Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen steht einer Auslieferung nicht entgegen, wenn das Heimatland – hier: Ukraine – völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und ein Kriegsdienstverweigerungsrecht deshalb nicht gewährleistet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 16.01.2025, Az. 4 ARs 11/24).“ (jw)