Das Bayerische Bundeswehrgesetz ist fatal, unter anderem verbietet es Zivilklauseln und eröffnet es die Möglichkeit, Forscher*innen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr zu „verdonnern“ (siehe IMI-Analyse 2024/06). Dagegen versuchen Gewerkschaften und Friedensbewegung mit einer Popularklage vorzugehen. Laut einer Einschätzung im Verfassungsblog mit durchaus guten Erfolgsaussichten: „Das Gesetz untergräbt die Satzungsautonomie der Hochschulen, bedroht damit die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit und verstößt gegen die grundgesetzliche Kompetenzordnung. Durch eine solche Militarisierung durch die Hintertür werden die ‚Friedens-Finalität‘ (Erhard Denninger) des Grundgesetzes und die historische und institutionelle Verankerung der Trennung von Militär und ziviler Sphäre untergraben.“ (jw)