Leider ist es üblich, dass Staaten Mittel und Wege finden, die Bestrafung von Kriegsverbrechen zu verhindern (siehe IMI-Analyse 2021/05). Jüngstes Beispiel ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Massaker von Kunduz, über das tagesschau.de schreibt: „2009 befahl ein deutscher Oberst den Luftangriff auf einen Tanklastzug nahe Kundus in Afghanistan. Mehr als 100 Menschen starben. Die Ermittlungen wurden eingestellt – seien aber ausreichend gewesen, urteilt nun der Europäische Menschengerichtshof.“ (jw)