IMI-Analyse 2021/05

Gesetzeslose Soldaten

Wie Regierungen Kriegsverbrecher vor Bestrafung schützen

von: Pablo Flock | Veröffentlicht am: 10. Februar 2021

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Am 5. Januar 2021 schoss ein französischer Helikopter in eine Menschenmenge in Zentralmali und tötete dabei rund 20 Personen, die eine Hochzeit feierten, wie Bewohner des nahegelegenen Dorfes Bounti der französischen Nachrichtenagentur AFP berichteten.[1] Frankreich bestreitet, dass Zivilisten getötet worden seien. Drohnen hätten, je nach Quelle eine Stunde bis Tage zuvor, Informationen gesammelt, anhand derer die Getöteten als Terroristen ausgemacht wurden. Tabital Pulakuu, eine transnationale Organisation zur Förderung der Kultur der ethnischen Gruppe der Fulani, und Berichte von Ärzte ohne Grenzen bestätigten hingegen die Aussage der Dorfbewohner.[2]

Es steht also Aussage gegen Aussage. Wehren kann sich die verarmte Bevölkerung gegen die Angriffe aus der Luft kaum. Doch selbst wenn die lokale Bevölkerung, mit der Unterstützung von international agierenden Menschenrechtsorganisationen, ein rechtsstaatliches Verfahren zur Anerkennung und Entschädigung ihrer zivilen Opfer anstrebte, wäre dies wenig aussichtsreich. Dies zeigte das kürzliche Scheitern einer ähnlichen Initiative: Am 16. Dezember 2020 bestätigte das Bundesverfassungsgericht einen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs von 2016 und urteilte damit, dass die Angehörigen der zivilen Opfer der Tanklaster-Bombardierung im afghanischen Kunduz kein Recht auf Entschädigung haben. In der Nacht vom 2. auf den 3. September 2009 ließ der damalige Oberst Georg Klein zwei von Taliban entführte Tanklaster bombardieren, die in einer Furt feststeckten. Bei dem Angriff starben ca. 140 Menschen, der größte Teil davon Zivilisten, die sich Benzin aus den festgefahrenen LKWs abzapfen wollten. Oberst Klein, der wohl fürchtete, dass die (bewegungsunfähigen!) Tanklaster als fahrende Bomben gegen das Bundeswehrcamp eingesetzt werden könnten, habe mit der Bombardierung der Laster inklusive der umgebenden Menschenmengen keine Amtspflichtverletzung begangen, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. Er habe wohl alle zur „Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft“ und „bei der notwendigen ex ante-Betrachtung eine gültige Prognoseentscheidung getroffen.“[3] Das Bundesverfassungsgericht widerspricht zwar damit dem Bundesgerichtshof, der Schadensersatzzahlungen für Amtspflichtverletzungen in militärischen Auslandseinsätzen grundsätzlich verneinte,[4] da Oberst Klein jedoch, auf Geheimdienstquellen verweisend, angab, nichts von Zivilisten gewusst zu haben, ist er aus dem Schneider.[5] Auch innerhalb des Verteidigungsministeriums scheint der ‚Patzer‘, der in den tödlichsten deutschen Angriff seit dem Zweiten Weltkrieg mündete, nicht für besonders schlimm befunden worden sein: 2013 wurde Klein Abteilungsleiter im neuen Bundeswehramt für Personalmanagement und damit zum Brigadegeneral befördert.

Überall Fronten gegen die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Das Bombardement, das innerhalb der NATO für fehlende Absprachen mit dem ISAF-Kommando und für die fälschliche Angabe eines Angriffs auf NATO-Truppen kritisiert wurde, ist keinesfalls der einzige Fall von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in einem der tödlichsten Konflikt unserer Zeit, Afghanistan. Anschuldigungen und starke Indizien für Kriegsverbrechen von Soldaten von allen kriegerischen Parteien sind bekannt. Neben Deutschland, wurden auch Verfahren gegen Militärs aus anderen westlichen Staaten angestrebt oder sind am Laufen: Amerika, Australien und Großbritannien. Aber wie die deutschen Richter stellen sich die verantwortlichen Politiker meist hinter die Soldaten, die sich für ihre Außenpolitik die Hände schmutzig machen.

In Australien wird seit 2016 gegen einige Mitglieder der Spezialeinheit SAS ermittelt, denen Exekutionen von unbewaffneten Afghanen vorgeworfen werden. Ehemalige Mitglieder der Spezialeinheit erhoben die Vorwürfe. Geleaktes Videomaterial von solchen Erschießungen wurde von der Nachrichtenagentur ABC veröffentlicht und zirkuliert seitdem durch die sozialen Medien.[6]   Sich sicher wähnend, dass die Aufnahmen der Helmkameras nie an die Öffentlichkeit gelangen würden, wurden die Vorfälle auf Papier in ein regelkonformes Licht gerückt. Den Toten wurden zum Teil mitgebrachte Waffen auf die Brust gelegt, um sie als Kämpfer darzustellen. Neu angekommene Soldaten wurden auf den Korpsgeist der Verschwiegenheit eingeschworen und

teilweise gezwungen (illegale) Hinrichtungen von Gefangenen selbst durchzuführen. Diese Taufe mit dem Blut von Wehrlosen wurde in der Truppe  „Blooding“ genannt.

„Blooding“ – die Taufe mit dem Blut von Wehrlosen

Nachdem rund vier Jahre lang in 55 Vorfällen zwischen 2005 und 2016 ermittelt wurde und hunderte Zeugen aus afghanischen Dörfern und den australischen Streitkräften befragt wurden, listet der im November 2020 veröffentlichte Bericht der internen Ermittlungen, der sogenannte Brereton Report, 39 „Morde“ an afghanischen Zivilisten auf und empfiehlt polizeiliche Ermittlungen gegen 19 der 25 beteiligten Soldaten.

Hohe Generäle und Politiker sind nun notwendigerweise bestürzt, schelten die Soldaten und entschuldigen sich bei den Angehörigen der Opfer und der afghanischen Bevölkerung und ihren Vertretern. Zuvor waren z.B. der ehemalige Premier Tony Abott und der ehemalige Verteidigungsminister Brendan Nelson den Elitesoldaten, von denen einer mit den höchsten Orden versehen ist, zur Seite gesprungen und verlangten, dass man vorsichtig sein müsse, „Soldaten, die in der Hitze des Gefechts unter den Nebeln des Krieges handeln, mit den selben Maßstäben wie Zivilisten zu beurteilen.“[7] Dem nicht genug: Im Juni 2019 führte die Polizei eine Razzia im Gebäude der ABC durch. Die Ermittlungen gegen den führenden Journalisten der sogenannten Afghan Files wegen Geheimnisverrats wurden nun, kurz nach der Veröffentlichung des Berichts, im Dezember 2020 wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt.

Besonders weit fortgeschritten ist die Kriminalisierung der Ermittlungen von Kriegsverbrechen in den USA. Als der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag im März 2020 Ermittlungen wegen zwischen 2003 und 2014 geschehener Kriegsverbrechen in Afghanistan einleitete, lehnte die amerikanische Regierung diese energisch ab. Trumps damaliger Justizminister William Barr beschuldigte den ICC der Korruption und dass er Teil einer von Russland und „internationalen Eliten“ ausgehenden Verschwörung sei.[8] Dass in dem Verfahren hauptsächlich gegen die Taliban und die afghanische Armee ermittelt wird, lässt diese, ohne Beweise vorgebrachte, Anschuldigungen zweifelhaft erscheinen. Doch, obwohl Amerika dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nie beigetreten ist, richten sich die Ermittlungen auch gegen amerikanische Soldaten, die solche Verbrechen in Afghanistan und in CIA-Foltergefängnissen in Polen, Rumänien und Litauen begangen haben sollen. Dies ist möglich, da auch Personen aus Nicht-Unterzeichner-Staaten verfolgt werden können, wenn die Verbrechen auf dem Boden von Mitgliedsstaaten des Römischen Statuts begangen werden. Doch so etwas wollen die USA gar nicht erst einreißen lassen. Anstatt sich zu den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit zu bekennen, verhängten sie ökonomische Sanktionen und Einreiseverbote über die zuständigen Ermittler des ICC.

Massives Vorgehen gegen Whistleblower

Dies überrascht natürlich nicht, wenn man bedenkt, mit welcher Härte und List gegen Chelsea Manning und Julian Assange vorgegangen wurde. Manning war die (damals der Bradley) Whistleblower*in, die Dokumente und Videos über Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak und in Afghanistan auf der von Assange gegründeten Plattform Wikileaks veröffentlichte. Manning wurde 2013 zu 35 Jahren Haft verurteilt, 2017 jedoch von Obama begnadigt. Nicht so Assange, der immer noch im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh einsitzt, weil die USA in Berufung gegen das Urteil gehen, das eine Auslieferung in die USA am 4. Januar 2021 ablehnte. Aufgrund der psychischen und körperlichen Belastung durch die Jahre des Eingesperrt-Seins (z.T. wegen ggf. fingierten Sexualdelikten) sei Assanges Leben im Falle einer Auslieferung in Gefahr, weshalb dies nicht geschehen dürfe. In den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft für die Veröffentlichung von Beweismaterial für US-Kriegsverbrechen.

Trump begnadigte schießwütige Söldner

Während Whistleblower aufs Härteste verfolgt werden, begnadigte Donald Trump kurz vor Weihnachten 2020 vier der Kriegsverbrechen beschuldigte Söldner der Sicherheitsfirma Blackwater. Diese schossen im sogenannten Nisour-Platz-Massaker im Irak scheinbar wahllos mit verschiedenen schweren Geschützen auf Autos und Busse und töteten dabei mindestens 14 Zivilisten, darunter Kinder und eine Frau, die lebendig in einem Auto verbrannte. Die vier hätten „eine lange Geschichte des Dienstes für die Nation“, meinte Trump im offiziellen Statement der Begnadigung.[9] Die Hohe Kommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen verurteilte die Begnadigung als „Affront gegen die Gerechtigkeit und die Opfer des Nisour-Platz-Massakers und ihre Familien“ und nannte es eine Verletzung der nach internationalem Recht gültigen Pflicht, Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen.[10]

Großbritannien: Straflosigkeit per Gesetz

Während die USA noch den Einzelfall der Strafverfolgung ihrer Kriegsverbrecher sanktioniert, geht das Vereinigte Königreich noch weiter und schafft ein Gesetz, das eine solche Verfolgung extrem erschweren soll. Mit dem Overseas Operations Bill, das gerade in der zweiten Kammer des britischen Parlaments, dem House of Lords, diskutiert wird,[11] sollen Verbrechen, die im Einsatz für Staat und Streitkräfte außerhalb der britischen Inseln geschehen sind, nach fünf Jahren nicht mehr strafbar sein. Dieses Gesetz würde nun rückwirkend auch die Verfolgung der in Afghanistan und im Irak geschehenen Kriegsverbrechen verhindern – und zwar nicht nur vor britischen, sondern auch vor internationalen Gerichtshöfen. Das Verteidigungsministerium nannte als Grund für das Gesetz  an erster Stelle auch den Wunsch, zivile Schadensersatzzahlungen von Gefolterten und unrechtmäßig Inhaftierten zu stoppen, wofür das Ministerium bis 2017 rund 22 Millionen Pfund ausgeben musste. Außerdem beinhalte es die Forderung an Regierungen, „Ausnahmen“ der Menschenrechte in Erwägung zu ziehen, wo es die „operationelle Effektivität“ erhöhe, zum Beispiel bei sicherheitsrelevanter Internierung.[12] Dass solche Ausnahme-Regelungen gegenüber den Menschenrechten von Zivilisten vor Ort im Irak und in Afghanistan schon praktiziert worden seien, bezeugten verschiedene Soldaten gegenüber dem Middle East Eye. In bestimmten Zeiten scheint es gang und gäbe gewesen zu sein, Zivilisten – nicht selten Jugendliche und Kinder – zu erschießen, die sich durch gängige Gegenstände wie einem Handy oder einer Schaufel in der Hand verdächtigt machten, Taliban-Spitzel oder Straßenbombenleger zu sein. Die Erlaubnis dafür sei, so die Soldaten, „von ganz oben“ gekommen. In den Camps gab es alte Waffen aus der Sowjet-Zeit, die nur dazu verwendet wurden, auf Fotos eine vorige Bewaffnung der Getöteten vorzutäuschen.[13]

Ermordete Zivilisten als Kombattanten ausgegeben

Die Kommandanten versicherten den britischen Soldaten, dass nichts passieren würde, wenn sie nur sagten, dass sie sich durch die Personen bedroht fühlten. Das jüngste Urteil im Falle Kunduz drückt dieselbe Rechtsauffassung aus, wo betont wird, dass „nicht jede Tötung einer Zivilperson im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen auch einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar[stellt].“[14] Es muss nur bewiesen werden, dass eine solche Handlung nicht willkürlich stattfindet, also notwendig oder zumindest angebracht sei. Da die internen Berichte über Tötungen nur von den Soldaten und Offizieren geschrieben werden, muss nur der Korpsgeist erhalten werden, bei der gemeinsamen Geschichte zu bleiben, die eine solche Notwendigkeit beinhaltet.

Manchmal sind die Soldaten in einem fremden Land wahrscheinlich wirklich verängstigt – oder wütend über den Verlust ihrer Kameraden. Die nächtlichen Hausdurchsuchungen der australischen Soldaten waren wohl besonders brutal, nachdem einige Australier einem Selbstmordattentäter zum Opfer fielen. Und der Befehl zur Bombardierung der Tanklaster in Kunduz wurde gegeben nur Tage, nachdem zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg ein deutscher Soldat in einem Feuergefecht eines Kampfeinsatzes starb.

Transnationale Aufstandsbekämpfung

Feindliche Gefühle zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung liegen auch etwas in der Natur der Sache, wenn westliche Soldaten in ferne Länder ziehen, um lokale, traditionell-religiöse Aufstandsbewegungen zu zerschlagen, die sich aus der Landbevölkerung rekrutieren und gegen den westlichen Lebensstil und die Ausbeutung durch die urbanen Eliten stellen. Dies spiegelt sich in Militär- und Medienberichten, wenn Dörfer oder Gegenden als „Hochburgen der Aufständischen“ beschrieben werden. Hinzu kommen rassistisches und Weißes Überlegenheits-Denken, das in den Militärs der vier hier behandelten Nationen erwiesenermaßen verbreitet ist. Doch mit solchen Leuten und solchen Mitteln werden die Menschen dieser Gegenden sicher nicht von den westlichen Werten begeistert werden, und die Installation pro-westlicher Regime beseitigt die sozialen Probleme, die diese Revolten hervorrufen, nicht. Letztendlich befeuern diese Einsätze die ursprünglichen Konflikte nur, was die Ausbreitung von Islamismus und Gewalt von Mali über den gesamten Sahel und von Afghanistan über ganz Zentralasien zeigt. Die Doppelmoral, Kriege zum Schutz der Menschenrechte zu führen, ist schon lange offensichtlich.

Bei diesem Text handelt es sich um eine leicht veränderte Variante
eines Artikels, der zuerst bei Telepolis am 29. Januar 2021
erschien.

Anmerkungen


[1]     AFP: France says dozens of jihadists were killed in weekend Mali airstrike france24.com 05.01.2021

[2]     Islamistische Gruppen rekrutieren sich gerne aus der Fulani-Bevölkerung, die als (traditionell) landlose Pastoralisten, durch den Klimawandel verstärkt, mit anderen Ethnien im Konflikt um Ressourcen stehen. Deshalb kommt es immer wieder zu Übergriffen durch ethnische Milizen und die von der EU ausgebildete malische Armee auf Dörfer der Fulani (auch Fulbe, oder im Französischen, Peul genannt).

[3]     BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18.11.2020: B, II., 4., b) bundesverfassungsgericht.de

[4]     BVerfG, Beschluss 18.11.2020: B, II., 3.

[5]     Die minutiöse Auflistung der Geschehnisse des Spiegels wecken jedoch starke Zweifel, dass Klein nicht wissentlich Stimmen wie die der US-Piloten ignoriert habe, die scheinbar wenig überzeugt davon waren, dass eine Gefahr von den Menschen auf dem Boden ausgehe. U. Demm, M.Feldenkirchen et.al: Ein deutsches Verbrechen spiegel.de 06.10.2016

[6]     Ark Willacy, ABC Investigations and FourCorners: Culture of Cover-Up abc.net.au 17.03.2020

[7]     Paul Daley: Australias special forces problem: why the SAS is facing a crisis theguardian.com 16.08.2020 (eigene Übersetzung)

[8]     Matt Seylor: Pompeo slams international court after Trump approves economic sanctions on officials investigating US military for war crimes in Afghanistan abcnews.go.com 11.06.2020

[9]     Zu lesen unter den Namen der Begnadigten: Nicholas Slatten, Paul Slough, Evan Liberty, and Dustin Heard. Statement from the Press Secretary Regarding Executive Grants of Clemency whitehouse.gov 22.12.2020

[10]   Working Group on the Use of Mercenaries: US pardons for Blackwater guards an “affront to justice” – UN experts ohchr.org 30.12.2020

[11]   Der aktuelle Status des Gesetzes hier: bills.parliament.uk

[12]   Der implizite Imperativ für Regierungen, die Menschenrechte für operationelle Effektivität einzuschränken, wird in den Explanatory Notes des Verteidigungsministeriums unter Paragraph 5. c. (S.4) erläutert. Das Motiv, Schadensersatzforderungen, vom Ministerium „Lawfare“ genannt, zu vermeiden findet sich unter Paragraph 6. (S.5) Overseas Operations (Service Personnel and Veterans) Bill. Explanatory Notes publications.parliament.uk 18.03.2020

[13]   Ian Cobain: British army permitted shootings of civilians in Afghanistan and Iraq  middleeasteye.net 04.02.2019

[14]   BVerfG, Beschluss 18.11.2020: B, II., 4. a)