IMI-Aktuell 2020/117

Geschützte Schlüsseltechnologien

von: 11. Februar 2020

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Im Jahr 2015 wurde das „Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie“ veröffentlicht. Es setzt vor allem auf europaweite Ausschreibungen von Rüstungsaufträgen als wesentliches Vehikel, um eine „Konsolidierung“ („Bündelung“) des Sektors zu forcieren. Davon verspricht man sich größere Auftragsmarchen, die künftig von wenigen Großkonzernen bedient werden sollen – im Ergebnis soll dies, so die hoffnungsvolle Erwartung, zu niedrigeren Stückpreisen führen (siehe IMI-Analyse 2016/02).

Mindestens ebenso wichtig, aber aus PR-Gründen eher hinter vorgehaltener Hand geäußert ist das Interesse, dass die deutschen Rüstungskonzerne als starke Akteure am Markt von europaweiten Ausschreibungen profitieren und die Konkurrenz aus den kleineren Ländern verdrängen könnte (siehe IMI-Studie 2019/6, Kap. 1.2).  

Dort aber, wo den deutschen Unternehmen ernsthaft Konkurrenz entstehen könnte, wurde in besagtem Strategiepapier aus dem Jahr 2015 durch die Definition von Schlüsseltechnologien Vorsorge getroffen. Strittig war lange, ob dazu auch Überwasserschiffe gehören sollen – nachdem kürzlich der Auftrag für den milliardenschweren Bau von Mehrzweckkampfschiffen 180 an ein niederländisch geführtes Konsortium ging, war der Aufschrei groß. Die Forderung, den Marinebau zu „schützen“ wurde recht lautstark an die Bundesregierung herangetragen (siehe IMI-Aktuell 2019/467)

Laut n-tv soll Morgen nun ein Papier verabschiedet werden, das genau dies auf die Schiene setzen soll. „Interessant“ ist dabei ebenfalls, dass hier auch die „Elektronische Kampfführung“ zum nationalen Schutzgebiet erklärt werden soll: „Die Bundesregierung will nach Informationen aus dem Wirtschaftsministerium am Mittwoch ein neues Strategiepapier zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik verabschieden. Rüstungsaufträge können dann bei weiteren Schlüsseltechnologien künftig als Option nur noch in Deutschland ausgeschrieben werden und nicht mehr zwingend EU-weit […]. Bislang fallen U-Boote und gepanzerte Fahrzeuge unter Rüstungsgüter, die nur national ausgeschrieben werden müssen. Als weitere Schlüsseltechnologien werden in dem Papier nun auch Marineschiffe und die elektronische Kampfführung definiert.“ (jw)