IMI-Aktuell 2018/686

EVF-Gutachten: Illegal!

von: 10. Dezember 2018

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Über den EU-Verteidigungsfonds (EVF) sollen im nächsten EU-Haushalt die Erforschung und Entwicklung von Rüstungsgütern mit bis zu 48,6 Mrd. Euro mitfinanziert werden, obwohl der Fonds recht offensichtlich gegen geltendes EU-Recht verstößt (siehe zB IMI-Analyse 2017/45). Das bestätigt nun auch ein Rechtsgutachten, über das Spiegel Online berichtet: „Laut einem Gutachten, das der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano im Auftrag der Linksfraktion im EU-Parlament verfasst hat, verstößt der Verteidigungsfonds gegen EU-Recht. Denn der Lissaboner EU-Vertrag verbiete die Finanzierung militärischer oder verteidigungspolitischer Projekte aus dem Gemeinschaftshaushalt. Die Kommission versuche zwar, das Problem zu umgehen, indem sie Industrie- und Forschungsförderung als Hauptziele des Fonds ausgebe, so Fischer-Lescano. Doch dessen Hauptziel sei eindeutig, ‚die Verteidigungsfähigkeit zu verbessern‘. […] Er sieht darin den Versuch der „Militarisierung der EU auf den Trümmern des Rechts“. Die Kommission versuche, die Hauptzwecke des Verteidigungsfonds umzudeklarieren, „verwischt dabei die Spuren aber nicht sorgfältig genug“. Man habe es mit dem Versuch eines „offenen Rechtsbruchs“ zu tun. Auch der Göttinger EU-Rechtler Alexander Thiele sieht in dem Kommissionsvorschlag einen „qualifizierten Verstoß“ gegen europäisches Recht.“ (jw)