IMI-Standpunkt 2017/17b - in: AUSDRUCK (August 2017)

Heron TP: Diese Legislatur nicht mehr

von: Marius Pletsch | Veröffentlicht am: 8. August 2017

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Der andauernde Rechtsstreit mit dem amerikanischem Rüstungskonzern General Atomics hatte den Zeitplan der Bundesregierung für das Leasing von bewaffnungsfähigen Drohnen bereits verzögert.[1] Aber erst der zwar überaus erfreuliche, aber auch zu hinterfragende Sinneswandel der SPD hat diesen Plan nun zumindest für diese Legislaturperiode endgültig durchkreuzt. Der spätest mögliche Termin für die Zustimmung der Beschlussvorlage vor dem Haushaltsausschuss des Bundestages für Rüstungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von über 25 Mio. € wäre Mittwoch der 28. Juni 2017 gewesen. Doch die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion konnten auch nach Verhandlungen mit den KoalitionspartnerInnen der Unionsfraktion keinen Kompromiss finden. Somit wurde die Beschlussvorlage von der Tagesordnung gestrichen.  Damit kann die Unterzeichnung des Leasingvertrags mit Airbus über Drohnen des Typs Heron TP vom Rüstungskonzern Israel Aerospace Industries (IAI) nicht mehr vor der Bundestagswahl stattfinden. Zunächst hieß es, drei bis fünf Drohnen würde geleast werden, später war von fünf Drohnen die Rede,[2] nun standen wohl sieben Drohnen in der Beschlussvorlage, wobei zwei Drohnen und Bodenstationen optional für die Ausbildung und das Training in Israel bereitgehalten werden sollten.[3] Die fünf anderen Drohnen hätten in bis zu zwei Einsatzgebieten zugleich eingesetzt werden können, z.B. in Afghanistan und Mali, wo schon derzeit deutsche Heron 1 Drohnen verwendet werden. Die Grundkosten hätten wohl 1,024 Mrd. € betragen, und dies noch ohne die zwei optionalen Ausbildungs- und Trainingssysteme und jährliche Kosten von ca. 30 Mio. € pro möglichem Einsatzgebiet. Der Standort Israel war unter anderen Gründen wegen des militärisch kontrollierten Luftraums interessant. So hätte sich die Bundesregierung nicht um eine Zulassung für den zivilen Luftraum bemühen müssen. Über palästinensischen Gebieten wären aber laut Ralf Brauksiepe, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums, keine Übungsflüge der Bundeswehr erlaubt gewesen.[4] Ein weiterer Grund für die Favorisierung der israelischen Drohne war der gewünschte Munitionstyp, wie aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 31. Mai 2017 hervorgeht. Das Bundesverteidigungsministerium hätte „aus sachlich nachvollziehbaren Gründen von Anfang an [die entsprechende Bewaffnung] favorisiert“,[5] so das Gericht. Die Munition soll über einen kleineren Sprengradius verfügen als vergleichbare amerikanische Munitionsarten und soll damit nach dem Bewaffnungskonzept der Luftwaffe auch in urbanem Gebiet eingesetzt werden können. General Atomics sicherte zwar zu, auch diesen Munitionstyp in das von ihnen angebotene System Certifiable Predator B – auch Guardian Eagle genannt – integrieren zu können, jedoch hätte die Zulassung dafür deutlich länger gedauert. Mit der Zertifizierung hätte erst begonnen werden können, nachdem die Drohnen für die Bundeswehr verfügbar wären und nicht bereits nach dem Vertragsschluss, wie dies bei der gewünschten Heron TP der Fall gewesen wäre.[6]

Drohnen und die SPD – Wahlkampfmanöver?   

Zwar gab es schon länger kritische Stimmen in der SPD zum Thema der Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr, doch war es seit der Entscheidung der Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen 2014 für das zwischenzeitliche Leasing bewaffnungsfähiger Drohnen, bis die europäische Eigenentwicklung fertig ist, sehr leise vonseiten der SPD zu dem Thema geworden. Selbst in seinem Gastbeitrag zur Außen- und Sicherheitspolitik bei Spiegel Online Ende Mai 2017 nutzte der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz seine Zeilen lediglich, um die amerikanische Nutzung der Drohnen für „gezielte Tötungen“ zu kritisieren. Aber nicht, um sich gegen die Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr oder den Plan, eigene Drohnen dieses Typs zu produzieren, auszusprechen.[7]

Das Problem der SPD schien in diesem Fall, wie von Thomas Wiegold auf Augengeradeaus.de dargelegt, wohl weniger grundästzlicher als vielmehr verfahrenstechnischer Natur zu sein. Die SPD ging wohl davon aus, dass über die Bewaffnungsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt entschieden würde.[8] Was die SozialdemokratInnen zu dieser Annahme verleitet hatte, ist nicht ganz klar. Sie zeigten sich überrumpelt, dass in der Beschlussvorlage die Zertifizierung der Heron TP für den Waffeneinsatz und damit auch die Beschaffung der Munition für die Tests und Ausbildung vorgesehen war, und damit quasi mit der ursprünglich geplanten Indienststellung 2019 die Bewaffnungsfähigkeit gesichert wäre.

Ein Grund für die Annahme der SPD könnte die z.B. in einem Interview aus dem Jahr 2014 mit der Süddeutschen Zeitung geäußerte Absicht der Ministerin sein, im jeweiligen Einsatzmandat des Bundestages die Entscheidung zu treffen, ob die Drohnen bewaffnet oder unbewaffnet in die Lüfte steigen sollen. Dabei sollte nicht das System selbst ausdrücklich genannt werden, sondern die Fähigkeit, z.B. die Luftnahunterstützung (engl. Close Air Support, kurz CAS).[9] Die SPD ging wohl deshalb davon aus, dass auch diese Fähigkeit erst nach der ersten entsprechenden Mandatierung hergestellt werden sollte. Doch hier wurde die Ministerin wohl (absichtlich?) im Nachhinein falsch verstanden. Denn die generelle Fähigkeit zur Bewaffnung sollte stets bestehen, das war ja gerade der Sinn und Zweck, über diesen Drohnentyp verfügen zu wollen. Der Verteidigungsministerin jetzt vorzuwerfen, sie würde „Kampfdrohnen durch die Hintertür beschaffen“[10] wollen (Thomas Oppermann), oder sie hätte die SPD-Abgeordneten mit ihrer Aussage, die unbewaffnete Heron 1 sei ein Auslaufmodell, fehlinformiert (Rainer Arnold), sind angesichts der Informationen, die allen Abgeordneten durch die zahlreichen Berichterstattungen oder durch die Fragen von ParlamentarierInnen der Oppositionsparteien offenstanden, doch etwas befremdlich. Der Satz des verteidigungspolitischen Sprechers der SPD, Rainer Arnold, in einer Pressemitteilung, der Ministerin sei es „immer nur um die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr“[11] gegangen, wurde von BeobachterInnen und würde sicherlich auch von der Ministerin selbst nie bezweifelt.

Der Vorwurf der Verteidigungsministerin, dass die SPD der Entwicklung einer europäischen bewaffnungsfähigen Drohne vor einem Jahr noch zugestimmt hat, ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Ist die SPD nur gegen bewaffnungsfähige Drohnen, wenn diese nicht mit direkter Beteiligung von deutschen Rüstungsschmieden hergestellt werden? Frühere Aussagen des SPD-Militärexperten Rainer Arnold lassen zumindest diesen Schluss zu. Im April 2013, als er noch auf der Oppositionsbank saß, zeigte er sich zwar skeptisch, was die direkte Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen der Medium Altitude Long Endurance (Mittlere Höhe, weite Reichweite, kurz MALE) Kategorie anbelangt. Wenn am Ende der Debatte die Entscheidung für eine solche fiele, dann solle aber eine „gezielte Kooperation zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland zur Entwicklung dieser Systeme eingeleitet werden“. Ganz der Industriepolitiker fügte er hinzu: „Ein Kauf von der Stange auf dem amerikanischen Markt würde den Weg für eine europäische Lösung erschweren, wenn nicht gar verbauen“.[12]  Bis ein solches europäisches System verfügbar wäre, solle die Bundeswehr den Leasingvertrag über die seit 2010 genutzte Heron 1 verlängern. Der Startschuss für die Entwicklung der europäischen Drohne ist mittlerweile gefallen, wenn auch die Kooperationspartner teils andere Nationen sind: Frankreich, Italien und Spanien werden mit Deutschland diese Drohne entwickeln. Die Absicht wurde in den Schlussfolgerungen des am 13. Juli 2017 abgehaltenen deutsch-französischem Verteidigungs- und Sicherheitsrates bekräftigt.[13] Für die Entwicklung der europäischen Drohne wurde das geplante Leasing der Heron TP als ein wichtiger Schritt gesehen, da die „Entscheidung für das System Heron TP […] zu [… einem] Aufbau realen industriellen Know-hows bei europäischen Unternehmen [führt]. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die angestrebte Eurodrohne“.[14]

Keine Debatte? – Zeit sie jetzt zu führen!

Auch begründet die SPD ihren Schritt mit dem Verweis auf die nicht wirklich stattgefundene „breit angelegte Debatte über militärische, völkerrechtliche und sonstige Voraussetzungen“,[15] die im Koalitionsvertrag 2013 festgehalten wurde. Die Verteidigungsministerin ist immer noch der Ansicht, die Thematik in einer Anhörung vor dem Verteidigungsausschuss und einer Aktuellen Stunde des Bundestages 2014 (als die Entscheidung für die bewaffneten Drohnen aber bereits gefallen war) zur Genüge behandelt zu haben. Und in der Tat wurde dies in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, wenn auch bislang nicht wirklich lautstark von den beiden Sozialdemokraten, die sich nun umso lauter zu Wort melden. Es muss wohl an diesem Punkt daran erinnert werden: Die SPD sitzt bald vier Jahre in der Regierung. Hätte sie das Bedürfnis gehabt, diese Debatte zu vertiefen, wäre dies auch in ihrer Hand gewesen. Die jetzige Kontroverse könnte dazu genutzt werden, die im Koalitionsvertrag versprochene Debatte in einer dieser Zusage und dem Thema angemessenen Dimension nachzuholen. Dass das BMVg diese Debatte scheut, hatte bereits die Anweisung gezeigt, Fragen zum Thema Akzeptanz von Drohnen aus der Bevölkerungsbefragung 2015 des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) zu streichen.[16]

Die aktuellen Debatten im Haushaltsausschuss haben gezeigt, dass es noch immer Kritik an den Plänen der Bundesregierung gibt, die Bundeswehr mit bewaffnungsfähigen Drohnen auszurüsten. Am 21. Juni 2017 haben einige friedenspolitische Gruppen, die auch an der Drohnen-Kampagne mitwirken, eine Unterschriftenliste an die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages, Gesine Lötzsch, überreicht. Damit ist die Aktion aber nicht beendet, der Appell der Kampagne „Keine Kampfdrohnen“ kann auch in Zukunft weiter unterschrieben werden.[17]

Immerhin hat es die SPD durch ihre Absage erreicht, dass es bewaffnungsfähige Drohnen für die Bundeswehr erst einmal nicht geben wird und dass es das Thema mal wieder in den Nachrichtenzyklus geschafft hat. Wenn hier nun eine eingehendere Beschäftigung mit dem militärischen Einsatz dieser Technologie und den Risiken einer weiteren Proliferation gewünscht ist, dann ist nun ein guter Zeitpunkt diese Debatte zu beginnen. Vielleicht steckt doch mehr hinter dieser Entscheidung der SPD als ein bloßes Wahlkampfmanöver.

Anmerkungen

[1]                     Siehe dazu IMI-Analyse 2017/29, IMI-Aktuell 2017/345. IMI-Aktuell 2017/360.
[2]                     Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 175. Sitzung, Plenarprotokoll 18/175 (8.6.2016), Anlage 26.
[3]                     Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 242. Sitzung, Plenarprotokoll 18/242 (28.6.2017), Anlage 22.
[4]                     Ebd.
[5]                     Oberlandesgericht Düsseldorf (justiz.nrw.de, 31.5.2017): VII-Verg 36/16.
[6]                     Ebd.
[7]                     Martin Schulz (spiegel-online.de, 25.5.2017): In den Frieden investieren – nicht in Waffen.
[8]                     Thomas Wiegold (augengeradeaus.net, 27.6.2017): Vorerst keine bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr.
[9]                     Nico Fried, Christoph Hickmann (Süddeutsche Zeitung, 2.7.2014): „Das Gefühl von Sicherheit ist eine Momentaufnahme“, S. 6 (Online bei bmvg.de).
[10]                   Christoph Hickmann (sueddeutsche.de, 23.6.2017): Bundeswehr ohne Drohnen.
[11]                   Rainer Arnold, Gabi Weber (spdfraktion.de, 27.6.2017): Bewaffnete Kampfdrohnen – So nicht, Frau Ministerin.
[12]                   Beide Zitate aus: Arnold, Rainer (2013): „Kein schlichtes ja/nein“, in: Europäische Sicherheit und Technik 2013 (4), S. 19
[13]                   Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (13.7.2017): Schlussfolgerungen, S. 2 f.
[14]                   Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auswahlentscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen. Drucksache 18/7725 (26.2.2016), S. 13.
[15]                   Thomas Oppermann zitiert nach Thomas Wiegold (augengeradeaus.net, 27.6.2017): Vorerst keine bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr.
[16]                   Thomas Wiegold (augengeradeaus.org, 15.11.2015): Mehr internationales Engagement Deutschlands gewünscht – aber vor allem Diplomatie.
[17]                   Drohnen-Kampagne (drohnen-kampagne.de, 29.6.2017): Finanzierung von bewaffnungsfähigen Drohnen im Haushaltsausschuss des Bundestages gestoppt!