IMI-Aktuell 2017/345

Kampfdrohnen: Rechtsstreit

von: 16. Juni 2017

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Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 31. Mai 2017 der Bundesregierung grünes Licht für die Vergabe des Auftrags zum Leasing von fünf bewaffnungsfähigen Heron TP Drohnen des israelischen Herstellers Israel Aerospace Industries (IAI) über den Hauptaufragnehmer Airbus gegeben hatte, möchte sich das amerikanische Rüstungsunternehmern General Atomics offenbar noch nicht geschlagen geben. Das Unternehmen hatte gegen die Vergabeentscheidung geklagt und dadurch den Beschaffungsprozess verzögert (siehe auch IMI-Analyse 2017-29). Nun, da keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, hatte das Unternehmen am Abend des 14. Juni 2017, und damit am letzten Tag der 14-tägigen Frist um diese Möglichkeit wahrzunehmen, eine Anhörungsrüge vor dem OLG Düsseldorf eingereicht. Die Anhörungsrüge zielt auf einen Verstoß einer Entscheidung des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ab. Auch eine spätere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwäge General Atomics nach einem Bericht der „Bild“ (via Deutsche Welle). Die vorige Anhörungsrüge kann je nach Fall und Begründung der Beschwerde nötig sein, damit das BVerG die Verfassungsbeschwerde zulässt.

Diese Entwicklung hat erneut das Potenzial, den Zeitplan der Bundesregierung gehörig zu verschieben. Ob sich nun noch, wie bislang geplant, der Haushaltsausschuss mit dem Beschaffungsantrag am 21. Juni 2017 befassen wird, bleibt abzuwarten. Sollte dies nun nicht geschehen, ist die geplante Unterzeichnung des Vertrags diesen Sommer wohl auf der Kippe und somit auch eine Entscheidung in dieser Legislaturperiode. Bislang gibt es aber noch keine Reaktion aus dem Bundesverteidigungsministerium. (mp)