IMI-Standpunkt 2014/042
„Friedensbildung“ als Feigenblatt für Jugendoffiziere an Schulen
Kampagne "Schulfrei für die Bundeswehr" in der Mitmachfalle?
von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 18. August 2014
Jugendoffiziere sollen Schüler_innen weiter die Welt erklären
Am 14. August hat der Kultusminister Baden-Württembergs eine neue Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr – vertreten durch Oberst Michael Kuhn vom Landeskommando Baden-Württemberg – unterzeichnet. Diese sichert weiterhin Jugendoffizieren der Bundeswehr privilegierten Zugang zu Schulen und zur Lehrerausbildung, fordert diese jedoch auf, sich an das Überwältigungsgebot entsprechend dem Beutelsbacher Konsens zu halten und nicht für den Dienst an der Waffe zu werben. Letzteres ist ohnehin nicht Aufgabe der Jugendoffiziere, sondern von sog. Karriereberatern, die von der Vereinbarung unberührt auch weiterhin an Schulen in Baden-Württemberg, auf Festen und Jobbörsen Nachwuchs rekrutieren dürfen. Dass das Kultusministerium hiermit überhaupt keine Probleme hat, ergibt sich aus ihrer Auffassung von den Aufgaben der Bundeswehr, die in der Vereinbarung zum Ausdruck kommt und die nicht mehr im Verfassungsauftrag der Verteidigung, sondern – angepasst an die Armee im Einsatz – in der weltweiten „Friedenssicherung“ bestehen.
Die ideologische Begründung dafür, warum sich Schüler künftig verstärkt mit der Bundeswehr beschäftigen sollen, wird vom Kultusministerium gleich mitgeliefert und könnte glatt aus den Verteidigungspolitischen Richtlinien abgeschrieben sein: „In einer durch wachsende internationale Verflechtungen gekennzeichneten Welt bedarf es … in zunehmendem Maße einer reflektierten und kritischen Auseinandersetzung mit Fragen internationaler Politik, auch der Sicherheitspolitik“. Um die Schüler_innen bei der „reflektierten und kritischen Auseinandersetzung“ zu unterstützen, wird nach dieser Feststellung der eigentliche Gegenstand des Abkommens genannt: „Jugendoffiziere der Bundeswehr informieren im Rahmen schulischer Veranstaltungen über die zur Friedenssicherung möglichen Instrumente der Politik und die damit zusammenhängenden Aufgabenstellungen der Bundeswehr“.
Damit sind weiterhin Lehrveranstaltungen mit Uniformierten im „Einsatz“ an Schulen von höchster Stelle abgesegnet, Lehrer_innen und Referendar_innen können jedoch darauf verzichten, Veranstaltungen mit Jugendoffizieren zu veranstalten oder zu besuchen. Außerdem wird noch festgehalten, dass die Bundeswehr dem Kultusministerium jährlich schriftliche Berichte zur Umsetzung der Vereinbarung vorlegen solle. Das stellt keine große Herausforderung dar, weil die Jugendoffiziere ohnehin über jeden „Einsatz“ an Schulen und Hochschulen ein Protokoll mit Zahl der Teilnehmenden, vorherrschender Meinungslage und Notizen zum Anbahnungsprozess anfertigen. Schließlich besteht ihr Auftrag nicht nur in der Meinungsbildung im Sinne des Verteidigungsministeriums, sondern auch in der Erkundung der „Lageentwicklung“, der „Meinungslage der Behörden, Schulen, Hochschulen und anderer Institutionen“ und der Erforschung von „Meinung[en], Interesse[en] und Kenntnisse[n] der Jugendlichen“ (so die Überschriften der jährlich erscheinenden Jugendoffiziersberichte, in denen durchaus auch einzelne Institutionen benannt werden, die mit der Bundeswehr besonders gut oder besonders schlecht kooperieren).
Kampagnenrat auf Abwegen
Das neue Kooperationsabkommen ersetzt ein unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung 2009 abgeschlossenes Abkommen nahezu gleichen Inhalts. Neu ist v.a. der Verweis auf den Beutelsbacher Konsens und die Eigenverantwortlichkeit der Lehrer_innen und Referendar_innen, die aber auch zuvor nie in Frage gestanden hatte. Soweit die Presse berichtete, hat sie sich überwiegend von der Mitteilung des Kultusministeriums irre führen lassen, wonach das neue Abkommen „die Kritik berücksichtige, die es an der bisherigen Kooperation gegeben hat“.
Tatsächlich jedoch hatten mehrere Kampagnen die ersatzlose Kündigung der bestehenden Kooperationsvereinbarung gefordert und nicht die neuerliche Unterstreichung eines gemeinsamen Standpunktes des Bundesministeriums der Verteidigung und der Kultusministerien der Länder zur deutschen Außenpolitik und der „Friedenssicherung“ der Bundeswehr in einer „durch wachsende internationale Verflechtungen gekennzeichneten Welt“. So auch die Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr“ in Baden-Württemberg, die sich mittlerweile den Zusatz „Lernen für den Frieden“ gegeben hat – inspiriert durch eine bundesweite Unterschriftenkampagne, die ebenfalls der „Militarisierung von Schulen und Hochschulen“ entgegenwirken will, die Kooperationsvereinbarungen in Baden-Württemberg und anderen Ländern kritisiert und sich für Zivilklauseln an Hochschulen ausspricht. Die Informationsstelle Militarisierung e.V. hat beide Kampagnen unterstützt und sich innerhalb der Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr“ von Anfang an dagegen ausgesprochen, dass neben der Forderung nach Kündigung der Vereinbarung mit der Bundeswehr ein vergleichbares Abkommen zwischen Friedensorganisationen und Kultusministerium angestrebt wird, da ein solches geeignet sei, den Widerstand gegen die bestehenden Vereinbarungen zu spalten und diese stattdessen zu legitimieren.
Genau so scheint es nun gekommen zu sein. In der Pressemitteilung des Kultusministeriums, die auf dessen Homepage mit einem Foto desKultusministers Stoch beim freundlichen Händedruck mit Oberst Michael Kuhn illustriert ist, wird die neue Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr eingebettet in die Ankündigung, eine „gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Friedensbildung vor[zu]schlagen“. Hierfür befinde „sich das Kultusministerium derzeit im Austausch mit Verbänden, Organisationen und Institutionen aus diesem Bereich“.
Tatsächlich haben an diesen Gesprächen auch Mitglieder des Kampagnenrates von „Schulfrei für die Bundeswehr“ teilgenommen sowie ein Vertreter des ehemaligen Instituts für Friedenspädagogik (heute Teil der Berghof Foundation), das sich nicht für die Kündigung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr ausgesprochen hat und bereits umfangreiche Gelder von Regierungsstellen erhält. Die Gespräche wurden bei Treffen des Kampagnenrates gemeinsam reflektiert, er reagierte mit eigenen Pressemitteilungen auf deren Verlauf und Abstimmungen über das gemeinsame Verhalten wurden über den Emailverteiler des Kampagnenrates getroffen. Dadurch entstand Unklarheit und letztlich der Eindruck, die Kampagne wäre als solche an den Gesprächen beteiligt. Als dann bekannt wurde, dass das Kultusministerium unmittelbar vor dem Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr steht, da es Mitgliedern des Kampagnenrates vorab dessen Entwurf zukommen ließ, haben sich mehrere Gruppen und Einzelpersonen dafür ausgesprochen, die Gespräche platzen zu lassen. Die Forderung nach Kündigung sei unglaubwürdig, wenn man – während diese erneuert wird obendrein – seinerseits eine gemeinsame Erklärung mit dem Kultusministerium anstrebe und sich in vertraulichen Gesprächen befinde.
Im Kampagnenrat herrschte hingegen die Auffassung vor, eine Kündigung der Vereinbarung mit der Bundeswehr sei nicht realistisch und eine mit finanziellen Mitteln unterfütterte Verankerung der Friedensbildung an Schulen durchaus anzustreben. Mit dem Verweis, dass man weiterhin öffentlich die Kündigung fordern werde, nahmen Vertreter des Kampagnenrates noch am 1. August an Gesprächen mit dem Kultusministerium teil – zwei Wochen, bevor dieses ein neues Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr unterzeichnete und eben jene Gespräche als legitimierende Begleitmusik in der entsprechenden Pressmitteilung bekannt machte.
„Friedensbildung“ an der „Heimatfront“
Es scheint befremdlich, wie Friedensgruppen eine gemeinsame Erklärung zur „Friedensbildung“ mit einem Kultusministerium anstreben können, das keine Probleme mit Karriereberater_innen und Jugendoffizieren an Schulen hat und den Zweck der Bundeswehr in der globalen „Friedenssicherung“ sieht. Dieses globale militärische Engagement soll nach vorliegenden Entwürfen auch kein Thema bei der „Friedensbildung“ sein, die sich stattdessen um Toleranz und gewaltfreie Konfliktbearbeitung auf den Schulhöfen kümmern soll, während in den Klassenzimmern Jugendoffiziere den Afghanistankrieg oder Waffenlieferungen in den Nahen Osten als „Friedenssicherung“ verkaufen. Triebfedern der Kriegführung nach Außen (bzw. „Friedenssicherung“) – wie Nationalismus, Militarismus und Imperialismus, die Durchsetzungsfähigkeiten einzelner Kapitalfraktionen und der Rüstungsindustrie – bleiben dabei systematisch ausgeblendet.
Die Beteiligung von Friedensbewegten an diesen Gesprächen ist ein Fehler, der zur Spaltung des Widerstands gegen die Militarisierung im Bildungswesen führen kann, und die Informationsstelle Militarisierung e.V. distanziert sich ausdrücklich von den Verhandlungen. Der Kampagnenrat hat als solcher kein Mandat für diese Verhandlungen und ist aufgerufen, seine Rolle in diesen Gesprächen, sowie die Funktionen, Ziele und Interessen der Beteiligten offen zu legen. Für den Fortbestand der Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr“ wäre zu erwägen, ob die unterschiedlichen – vielleicht gar widersprüchlichen – Ziele einer Kündigung des Kooperationsabkommens und einer institutionellen Verankerung der „Friedensbildung“ innerhalb einer gemeinsamen Kampagne angestrebt werden sollten. Die Hoffnung auf finanzielle Zuwendungen ist mit einer grundsätzlichen Kritik an der außenpolitischen Ausrichtung der regierenden Parteien schwer zu vereinbaren – wohl aber mit der Funktion eines Feigenblattes für die fortgesetzte Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und Bundeswehr.