Wolfgang Richter ist Oberst a.D. der Bundeswehr. Bei der Stiftung Wissenschaft und Politik hat er aktuell gleich zwei Studien zu Kampfdrohnen vorgelegt.
Unter dem Titel Kampfdrohnen. Völkerrecht und militärischer Nutzen plädiert er für die Einführung von Kampfdrohnen bei der Bundeswehr, weil sie „der Optimierung des Aufklärungs-Wirkungs-Verbundes“ dienten und es erlaubten „militärische Wirkung mit weniger Kräften und bei geringerer Gefährdung eigenen Personals zu erzielen“. Die Bundesregierung müsse allerdings der Öffentlichkeit „verdeutlichen, dass es für Deutschland nicht in Frage kommt, seine Streitkräfte zum gezielten Töten in einer Grauzone zwischen den Völkerrechtsnormen für bewaffnete Konflikte und rechtsstaatlicher Strafverfolgung einzusetzen. Im Bündnis sollten diese Vorbehalte in gebotener Klarheit vorgebracht werden“.
In einer zweiten Studie Rüstungskontrolle für Kampfdrohnen fordert der Autor die Einbindung von Kampfdrohnen in die konventionelle Rüstungskontrolle, „um die Risiken neuer Rüstungswettläufe einzuhegen“. Dabei sollten die Staaten „auf die vollautonome Fähigkeit zu tödlichen Angriffen gegen ausgewählte Individuen oder Personengruppen verzichten“. (an)