CW 1
CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag – Nr. 1 – 31.03.2005
Die Behauptung: EU-Verfassungsänderung mit Bürgerbegehren
von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 31. März 2005
Angelika Beer in der „Frankfurter Rundschau“ vom 26. März 2005: „Mit der Verfassung bekommen erstmals alle Europäerinnen und Europäer das Recht auf ein Bürgerbegehren. Inhalte, die in keine Verfassung gehören, können damit korrigiert werden.“
Der Verfassungsvertrag
Die Behauptung von Angelika Beer, „Inhalte, die in keine Verfassung gehören“, wie die „Rüstungsagentur“, ließen sich mit einem europäischen Bürgerbegehren verändern, ist schlicht falsch. Sie suggeriert, der EU-Verfassungsvertrag lasse sich durch ein europäisches Bürgerbegehren ändern. Dem ist nicht so. In Artikel I-47 „Grundsatz der partizipativen Demokratie“ heißt es: „Unionsbürgerinnen und Unionsb