CW 1

CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag – Nr. 1 – 31.03.2005

Die Behauptung: EU-Verfassungsänderung mit Bürgerbegehren

von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 31. März 2005

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Angelika Beer in der „Frankfurter Rundschau“ vom 26. März 2005: „Mit der Verfassung bekommen erstmals alle Europäerinnen und Europäer das Recht auf ein Bürgerbegehren. Inhalte, die in keine Verfassung gehören, können damit korrigiert werden.“

Der Verfassungsvertrag

Die Behauptung von Angelika Beer, „Inhalte, die in keine Verfassung gehören“, wie die „Rüstungsagentur“, ließen sich mit einem europäischen Bürgerbegehren verändern, ist schlicht falsch. Sie suggeriert, der EU-Verfassungsvertrag lasse sich durch ein europäisches Bürgerbegehren ändern. Dem ist nicht so. In Artikel I-47 „Grundsatz der partizipativen Demokratie“ heißt es: „Unionsbürgerinnen und Unionsb