Kongress der Informationsstelle Militarisierung e.V. 6./7.11.1999

Stopp von Kriegswaffenexporten u.a. in die Türkei (1. Beschluss)

von: | Veröffentlicht am: 7. November 1999

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IMI-Kongreß: Stopp von Kriegswaffenexporten

1. Beschluß des Schlußple

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nums des Kongresses der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. (07.11.1999):

– Wir verurteilen und protestieren gegen den Beschluß des Bundessicherheitsrates einen „Probepanzer“ Leopard 2 A 5 an die Türkei zu liefern mit der späteren Option, insgesamt 1.000 deutsche Kampfpanzer zu liefern. Dieser Beschluß des Bundessicherheitsrates kam gegen die Stimmen des Außenministers und der Entwicklungshilfeministerin zustande.

– Wir verurteilen und protestieren gegen den Beschluß des Bundessicherheitsrates Minensuchboote an die Türkei zu liefern. Dieser Beschluß des Bundessicherheitsrates kam gegen die Stimme der Entwicklungshilfeministerin zustande.

– Wir verurteilen und protestieren gegen den indirekten Export eines Probe-Kampfhubschraubers „Tiger“ über den Weg Frankreich. Der Kampfhubschrauber Tiger aus (deutsch-französischer Produktion) ist von der Anlage her ein „ideales Mittel“ zur bodennahen Flä chenbombardements.

In der Türkei wird nach wie vor gefoltert und werden Menschenrechte verletzt.

Der Grund für die Aufrüstung der Türkei ist auch eine Stärkung der Südostflanke der NATO

– Wir protestieren gegen und verurteilen den Plan der Bundeswehr Minenwerfer Skorpion an Griechenland zu liefern.

– Wir fordern als ersten Schritt einen Verzicht auf Lieferungen von Leopard 2 A 5, Minensuchbooten u.a. Kriegswaffen an die Türkei Ziel ist ein vollständiger Verzicht auf Kriegswaffenexporte.

Innerhalb der NATO werden offensichtlich Menschenrechtsverletzungen „problemlos“ hingenommen.

Wir widersprechen der verbalen Doppelmoral der NATO in Sachen Menschenrechte.

Begründung:

Die NATO hat offiziell mit Menschenrechtsverletzungen ihren Krieg gegen Jugoslawien begründet. Die NATO hat bei ihrem Krieg gegen Jugoslawien selbst Menschenrechtsverletzungen begangen. Im NATO-Staat Türkei sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung.

(Die Begründung wurde nicht im Wortlaut, sondern nur sinngemäß abgestimmt)

Ohne Gegenstimmen angenommen

Tübingen, den 07.11.1999