IMI-Aktuell 2026/537

IGH: D vs. Nicaragua

von: 23. September 2026

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Es ist schon erstaunlich, wie wenig Aufmerksamkeit das Verfahren Niceragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in deutschen Medien erfährt, in dem es um die Legalität deutscher Rüstungsexporte nach Israel geht. Gerade angesichts der rapide voranschreitenden Verzahnung der deutschen und israelischen Rüstungsindustrie (vgl. IMI-Aktuell 2026/524, IMI-Studie 2026/02) könnte das Urteil erhebliche Relevanz haben.

In der jungen Welt hat nun der Völkerrechtler Norman Paech einen ausführlichen Beitrag zu Hintergründen und Stand des Verfahrens veröffentlicht. Am Rande klärt er auch die gerne aufgeworfene Frage, warum ausgerechnet Nicaragua dieses Verfahren angestrengt hat:

„Neben engen Verbindungen der Ortega-Regierung zur palästinensischen Befreiungsorganisation PLO mögen auch die Erfahrungen Nicaraguas selbst mit dem IGH mitentscheidend gewesen sein. Im Jahr 1984 hatte das Land vor dem IGH Klage gegen die ständigen Angriffe der USA auf sein Territorium – Verminung des Hafens, Verletzung des Luftraums, Unterstützung der Contras – erhoben. Die USA wurden wegen Verletzung des Völkerrechts zur Unterlassung und Entschädigung verurteilt. Auf die Entschädigung wartet Nicaragua noch heute, die Angriffe allerdings hörten auf. Dieser Erfolg dürfte Managua davon überzeugt haben, dass die internationale Gerichtsbarkeit ein wirksames politisches Instrument sein kann.“