IMI-Aktuell 2026/524

VW und Völkerrecht

von: 17. September 2026

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Mittlerweile scheint beschlossene Sache, dass das VW-Werk in der „Friedensstadt Osnabrück“ auf Rüstungsproduktion umgestellt werden soll (s. IMI-Aktuell 2026/503) – und zwar für das israelische Raktenabwehrsystem Iron Dome des israelischen Waffenherstellers Rafael. Hieran gibt es auch Kritik, aber das gängige Narrativ spricht natürlich von der Rettung von Arbeitsplätzen. Ein Beitrag bei Telepolis spricht nun an, was bei der Diskussion bislang zu wenig Beachtung fand:

„Ausgerechnet in einer Zeit, in der sich Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland gegen den von Nicaragua erhobenen Vorwurf verteidigen muss, mit seinen Waffenlieferungen an Israel Beihilfe zu einem Völkermord an den Palästinensern zu leisten, vertieft ausgerechnet der niedersächsische Autobauer schlechthin seine Verflechtung mit der israelischen Rüstungsindustrie.“

Das ist nicht nur moralisch heikel – sondern auch im Hinblick auf die vermeintlich geretteten Arbeitsplätze. Sollte der IGH tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht, ist kaum ein völkerrechtskonformer Weg denkbar, wie die in Osnabrück produzierten Rüstungsgüter exportiert oder auch nur fertiggestellt werden könnten, weil andere Komponenten in Israel gefertigt werden. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…