IMI-Analyse 2026/15

Antimilitaristische Saboteure vor Gericht: Verteidigung auf der Anklagebank

Der Ulm5-Prozess begann stockend. Die Verteidigung hält Richter:innen für befangen und befürchten „Schauprozess“. Angeklagte überschreiten Zeitbegrenzung für U-Haft.

von: Pablo Flock und Dominik Wetzel | Veröffentlicht am: 19. Mai 2026

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Dieser Artikel enthält Passagen von den ungekürzten Artikeln Kommunikation erschwert (29.4.‘26) von Pablo Flock und Mit Füßen getreten von Dominik Wetzel (13.5.‘26), die an den genannten Tagen in der Tageszeitung junge Welt erschienen.

Auch nach dem zweiten Prozesstag gegen die mutmaßlichen Saboteure des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems in Ulm am 11. Mai 2026 ist das Verfahren noch nicht bis zur Anklageverlesung durchgedrungen. Im folgenden Artikel lesen Sie zuerst Eindrücke von den beiden Prozesstagen in chronologischer Reihenfolge, die gekürzt auch in der Tageszeitung junge Welt erschienen, und danach mehr über den Befangenheitsantrag gegen die Richter:innen, der IMI vorliegt. Zum Abschluss wird auf die Strategie der Verteidigung eingegangen, die so in Großbrittanien schon gültige Präzedenzurteile hervorbringen konnte. Die Verteidigung plädiert auf einen ‚rechtfertigenden Notstand’, wobei die Sachbeschädigung der Vereitelung von Straftaten bzw. Kriegsverbrechen diente.

Prozesstag 1: Verteidigung auf der Anklagebank

Fast der gesamt Besucherraum steht auf und applaudiert, als Daniel, Crow, Leandra, Zo und Vi in den Saal geführt werden. Sie tragen Handschellen und sehen etwas müde aus, aber lächeln und kreuzen ihre Unterarme zum Gruß der palästinensischen Gefangenen, bevor sie sich in dem nach allen Seiten mit Sicherheitsglas abgetrennten Kasten setzen.

Am Montag, 27. April 2026 begann der Prozess gegen die sogenannten Ulm5. Die fünf Berliner*innen, einige aus anderen europäischen Ländern stammend, sind wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, aber auch der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung nach §129 angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, im September 2025 in eine Produktionshalle der deutschen Tochter des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm eingedrungen zu sein, ein Labor und andere Räume verwüstet zu haben und dabei einen Sachschaden von mutmaßlich einer Millionen Euro verursacht zu haben. In Deutschland war es die erste solche Attacke gegen Elbit. Doch das größte private Rüstungsunternehmen Israels, dass eigenen Angaben nach 80% der Drohnen des israelischen Militärs und ähnlich viel Bodenequiptment liefert, war besonders in Großbrittanien und den USA schon mehrfach Ziel ähnlicher Aktionen. Wie die Vorgänger von Palestine Action in den anglophonen Ländern, filmten auch die Ulm5 sich während der Tat und das Video wurde in der selben Nacht noch von einem Palestine Action Germany benannten Account auf Instagram veröffentlicht. Danach schlossen die fünf sich in einen Raum des Gebäudes ein und warteten auf ihre Festnahme.

Trotz der widerstandslosen Festnahme und dem offenen Zeigen ihrer Gesichter im Video nimmt die Staatsanwaltschaft teilweise wegen der ausländischen Staatsbürgerschaften eine Fluchtgefahr an und die Ulm5 deswegen in Untersuchungshaft. Diese überschreitet nun nicht nur die gesetzlich zulässige Höchstdauer von maximal sechs Monaten, sondern war in ihren Einschränkungen auch höchst repressiv: seltene Treffen mit Angehörigen wurden von der Kripo überwacht und sogar aufgenommen, wie eine Mutter einer Angeklagten im Saal erzählt. Ein Angeklagter wäre sogar 23 Stunden am Tag in Einzelhaft gehalten worden, was laut UN-Abkommen als Folter gilt.

Die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen bekommen auch Presse, Angehörige und Besucher:innen des Prozesses zu spüren. Jede:r wird nicht nur gescannt wie am Flughafen sondern auch noch abgetastet und die Schuhe werden kontrolliert. Auch der Zuschauerbereich ist mit schusssicherem Glas vom Verhandlungssaal getrennt. Ab Beginn des Einlasses bis zum Beginn der Verhandlung warten die ersten rund zwei Stunden. Einige bleiben draußen stehen. Der Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts direkt am Hochsicherheitsgefängnis Stammheim ist der gesicherteste in Deutschland. Er hat nur rund 70 Sitze für Presse und Besucher:innen.

Der Prozess beginnt chaotisch. Nach der Einleitung der Vorsitzenden Richterin hört man Fetzen von Anträgen die verschiedene der elf Anwält:innen einbringen möchten. Teilweise sind die Mikrophone ausgeschaltet. Man hört „was sie sagen verpufft“ von der Richterin und empörte Wiederholungen aus der Verteidigung. Sie habe das Wort nicht erteilt, meint die Richterin. Endlich hört man einen Antrag des Rechtsanwalts Benjamin Düsberg, der die Sitzordnung beanstandet. Alle Mandant:innen hätten das Recht zu jedem Zeitpunkt des Prozesses mit ihrer Verteidigung im Kontakt zu stehen, dies sei aber bei der Sitzordnung nicht gegeben, in der die Angeklagten in dem Glaskasten sitzen und die Anwälte vor ihnen im Sitzungssaal. Später beklagt er gegenüber der jW auch, dass die technische Anlage zur Kommunikation mit den Angeklagten nicht richtig funktioniert habe. Zur Stellungnahme gebeten, legitimiert die Klageseite die Sitzordnung mit den Gegebenheiten des Raumes, wo kein Platz für Sicherheitspersonal wäre, wenn die Angeklagten auch bei den Anwält:innen saßen. Man hört noch, dass ein Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter:innen stellt. Letztlich urteilen der Richter:innen aber einfach, dass keine Anträge angenommen werden, bis die Anklage verlesen sei. Daraufhin verlassen die Verteidigerinnen den Saal und der Prozess wird um zwei Stunden unterbrochen.

Draußen empört sich die Anklage weiter: Schon allein den Prozess in Stammheim führen zu wollen, widerspreche dem Neutralitätsgebot. Der Saal sei extra für die Prozesse der RAF-Terrorist:innen gebaut worden, und nun sollten „die mitrichtenden Schöffen sich frei machen von solchen Eindrücken?“ Vergleiche man Fälle mit einem ähnlich hohen Sachschaden, etwa einer Sabotage der letzten Generation auf Sylt, wären andere Angeklagte weder in U-Haft gehalten worden und ihre Fälle würden vor normalen Amtsgerichten verhandelt. Der normale Sitzungssaal im Oberlandesgericht Stuttgart hätte genügend Platz, dass die Angeklagten bei der Verteidigung sitzen könnten und auch ausreichenden Platz für Besucher:innen. Andere beklagen auch, dass selbst Mörder und Terrorverdächtige wie Beate Zschäpe keine Handschellen tragen mussten, aber die Ulm5 schon.

Der Nachmittag des ersten Verhandlungstags endet sogar noch schneller. Schon bevor die Angeklagten hereingeführt werden, sitzen die Verteidiger:innen in dem Glaskasten, in den zuvor die Angeklagten geführt wurden. Sie würden auf ihre Rechte wie Sitzplätze für die Verteidigung verzichten, um ihren Mandant:innen einen fairen Prozess zu ermöglichen. Doch die vorsitzende Richterin lehnt ab und vertagt den Rest des Prozesses auf den nächsten Sitzungstag.

Dann wird man vielleicht endlich die Anklage und das von der Staatsanwaltschaft angestrebte Strafmaß hören. Auch das Plädoyer der Verteidigung, die die Sachbeschädigung der Mandant:innen als „nicht nur gerechtfertigt“, sondern angesichts des durch Israel mit Elbit-Waffen durchgeführten Genozids sogar als „geboten“ verstanden haben will, könnte dann ausgeführt werden. Und auch der Befangenheitsantrag gegen die Richter:innen könnte dann entschieden werden, den Düsberg gegenüber jW damit begründet, dass die Richterin „im Vorfeld jede Kommunikation mit der Verteidigung verweigert habe“ während sie mit der Staatsanwaltschaft „munter kommuniziert“ habe.

Doch so kam es nicht…

Prozesstag 2: Verteidiger pochen weiter auf Rechte der Gefangenen

Die fünf Namen der Angeklagten hat sie verlesen und ihren unterschiedlichen Haft- und Geburtsorten zugeordnet. Weiter ist die vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt nicht gekommen. Auch am zweiten Verhandlungstag im Ulm5-Prozess hat das Verfahren noch nicht so richtig begonnen. Es wurde noch nicht einmal die Anklage verlesen.

Laut Rechtsanwalt Benjamin Düsberg hätte die Verhandlung schon längst beginnen können, wenn die Richterin nicht ständig die Einwände der Anwälte abweisen würde. Er ist einer der elf Verteidiger der „Ulm5“ und erklärt gegenüber jW, es sei nicht Ziel, den Prozess zu verschleppen, sondern die Rechte der Angeklagten vor Gericht durchzusetzen. Das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei nicht gewährleistet.

Weil sie die Kriegslogistik sabotiert haben, sind sie unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 angeklagt. „Es geht hier nicht um Terrorismus, sondern um Sachbeschädigung“, erklärt er, dennoch würden die fünf Angeklagten behandelt wie Schwerstkriminelle, von denen ein enormes Gefahrenpotential ausgehe.

Die Anklagebank befindet sich auch zwei Wochen nach der Einwände vom ersten Prozesstag immer noch hinter den Verteidigern, getrennt durch eine Plexiglasscheibe. Ein Vertrauliche Gesprächssituation zwischen Anwälten und Angeklagten könne so nicht hergestellt werden, wenn diese 1-2 Meter und durch Glas voneinander getrennt seien, so die Verteidigung. Und selbst im RAF-Prozess hätte die Verteidigung Zugang zu den Sitzungsprotokollen besessen. Das sei im Ulm5 Prozess nicht der Fall. Die Verteidiger kritisieren es gebe weder Mitschrift noch Tonbänder. Auch die Presse darf weder Ton noch Videoaufnahmen machen, bis auf Stift, Papier und Laptop muss alles am Eingang abgegeben werden.

Die Richterin verfügt, die vertraulichen Gespräche könnten doch über Headset geführt werden.

Immer wenn die Angeklagten in Handschellen in den Raum geführt werden, bricht Jubel unter den Zuschauern aus. Nach jeder Unterbrechung der Verhandlung stehende Ovationen, als käme eine Rockband zur Zugabe wieder auf die Bühne.

Rechtsanwalt Breuer, der Verteidiger mit Krawatte im Palästinensertuchstil, fordert die Richterin, die von Verhalten und Sprachmelodie an eine junge Angela Merkel erinnert, wiederholt auf, „einen Hauch von Rechtsstaatlichkeit zu wahren“. Die Richterin, die seit dem ersten Prozesstag von der Verteidigung als befangen zurückgewiesen wurde, weist die Anträge immer wieder zurück. Die Rechte der Angeklagten seien gewahrt.

Das Team der elf Anwälte bleibt unnachgiebig gegen das, was sie ein „rechtsstaatswidriges Verfahren“ nennen. Immer wieder pochen sie gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie der vorsitzenden Richterin auf Grundlegendes. „Seit Beginn an werden die Rechte der Mandanten mit Füßen getreten“, schließt die Verteidigung in einem mitreißenden Plädoyer.

Die Zuschauer brechen spontan in Beifall aus, sodass die Vorsitzende Richterin die Verhandlung kurz vor 16 Uhr unterbricht, wütend demonstriert Lauchstädt ihre Macht und lässt den Saal vollständig räumen. Ein Dutzend Justizvollzugbeamten verhalten sich ihrer Rolle entsprechend und gehorchen der Richterin aufs Wort. Sie drängen Angehörige, Zuschauer, Unterstützer und Pressevertreter gleichermaßen aus dem Saal.

Eine halbe Stunde später treten alle wieder ein. Unverzüglich bricht sie den Verhandlungstag frustriert ab und vertagt auf die Fortsetzung am Mittwoch den 20. Mai, 9 Uhr. Weitere Prozesstage sind noch bis Ende Juli angesetzt.

Befangenheit des Gerichts?

Wie bisher durchschien, lehnt die Verteidigung die Richter:innen als befangen ab, einerseits da die Wahl des Gerichtssaals und die „Sicherheitsvorkehrungen“ die Angeklagten „unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung der Öffentlichkeit und der Presse in einer Weise präsentiert, die bei einem unbefangenen Beobachter zwingend den Eindruck vermittelt, ihre Schuld stehe bereits fest“1 und weil die vertrauliche Kommunikation zwischen Verteidigung und Angeklagten nicht gegeben sei.

So steht es in einer Pressemitteilung der Verteidigung vom 7. Mai 2026. „Selbst eine nicht-vertrauliche Kommunikation mit den Angeklagten“ sei „immer wieder durch technische Probleme unterbrochen“ worden, und „bei einigen Verteidiger:innen […] am ersten Hauptverhandlungstag zu keinem Zeitpunkt möglich“ gewesen. In einer späteren Pressemitteilung vom 12. Mai wird ausführlich kritisiert, dass „Informationen über die Mikrophone mehrmals wiederholt werden mussten, was zu Verwirrung und Verzögerungen führte.“2 Eine der Angeklagten war sogar auf der Zuschauertribüne zu hören, als sie über die Gegensprechanlage mit ihrem Verteidiger sprach.“

Eine vertrauliche Kommunikation sei auch deswegen „strukturell ausgeschlossen“ gewesen, weil die Angeklagten im Versuch der Kommunikation mit ihren Anwält:innen „mithörbar für die anwesenden Justizbeamten und die Mitangeklagten“ im Glaskasten in offene Mikrophone sprechen mussten, steht in einer schriftlichen Begründung des Befangenheitsantrags der Verteidigung, der IMI vorliegt. Weil auch die Verteidiger:innen für diesen Kontakt ein Headset tragen müssen, könnten „die Verteidiger:innen währenddessen das weitere Geschehen der Hauptverhandlung wegen der aufgesetzten Kopfhörer nicht mehr verfolgen. Auch die Angeklagten hörten“ wohl „lediglich entweder die Verteidigung oder die Dolmetscherin.“

Da beide Umstände, die den Angeklagten grundsätzliche Rechte verweigern, auf die Raumwahl des am Hochsicherheitsgefängnis angeschlossenen Gerichtssaal zurückzuführen sind, leitet Rechtsanwalt Düsberg seine schriftliche Begründung des Befangenheitsantrags mit der Klarstellung ein, dass den Angeklagten „keine gegen Menschen gerichtete Gewalttaten zur Last gelegt“ werden. Somit seien „Anhaltspunkte dafür, dass besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein

könnten,“ nicht erkennbar. Einen Grund für eine Verfahrensführung in Stammheim hätte „die abgelehnte Vorsitzende trotz ausdrücklicher schriftlicher Anfrage nicht mitgeteilt; andere geeignete Räume wurden zu keinem Zeitpunkt angefragt.“

Am ersten Verhandlungstag verteidigte auch die Anklage die getrennte Sitzordnung nur durch „die Gegebenheiten des Raumes“ und nicht mit irgendeiner Gefahr durch die Angeklagten.

Bei einem kurzfristig einseitig festgesetzten Besichtigungstermin hätte die vorsitzende Richterin auf die Frage, ob die Sitzordnung ein beieinandersitzen von Verteidigung und Angeklagten ermöglichen werde, geantwortet, dass sie „damit grundsätzlich kein Problem“ habe. Eine abschließende Antwort blieb jedoch aus, bis die Beteiligten am Prozesstag mit der beschriebenen Sitzordnung konfrontiert waren – wobei dann jeder Einspruch dagegen abgewiesen wurde.

Plädoyer: Freispruch wegen Vereitelung von Straftaten (Völkermord)

Die Repression des deutschen Staates gegen Gruppen und Einzelpersonen, die scheinbar gegen die Staatsräson verstoßen, musste in letzter Zeit Rückschläge einstecken. So unterlag beispielsweise der Verfassungsschutz in erster Instanz gegen den Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost, die gegen ihre Auflistung als extremistischer Verdachtsfall klagte.3 Und das Berliner Verwaltungsgericht erklärte die Ausweisung einer pro-palästinensischen Aktivistin für rechtswidrig.4 Doch die Ulm5 zumindest sollen wohl die ganze Härte des Gesetzes spüren.

Nach dem Plädoyer der Verteidigung sollen die Angeklagten jedoch sogar einen Freispruch bekommen. Ihrer Meinung nach, liege ein „rechtfertigender Notstand“ vor, da die Produkte von Elbit Systems bei israelischen Kriegsverbrechen verwendet würden und die Bundesregierung durch die „Duldung“ der Waffenexporte „ihre völkerrechtlichen Pflichten“ missachte, wie Nina Onèr, die Verteidigerin einer der Angeklagten, gegenüber der jungen Welt es ausführte. Im Prozess sei dann herauszuarbeiten, „dass die Aktion ein finales Mittel zum Protest gegen diese Duldung war.“5

Ähnliche Verteidigungsstrategien und auch erfolgreiches Durchfechten zu entsprechenden Urteilen gab es in Großbritannien schon mehrfach. Im Februar 2026 wurden sechs der sogenannten Filton 24 – ursprünglich 24 Inhaftierte, die wegen Aktionen gegen Elbit Systems im Stadtviertel Filton des britischen Bristols festgehalten werden – für nicht-schuldig befunden, da ihre nach Anklage mit „Waffen“ ausgeführten Aktionen wohl doch der „Vorbeugung von Gewalt“ dienten.6 Ähnliche Urteile hatte es dort auch schon vorher bei Sachbeschädigungen bei Rüstungsproduzenten gegeben.

Nicht nur die sechs Nicht-Verurteilten (fast synonym mit Freigesprochenen) sondern insgesamt 23 der Filton24 wurden daraufhin nach langer U-Haft wegen „Terrorverdachts“ freigelassen, wenn auch z.T. nur mit elektronischen Fußfesseln.7 Kurz darauf urteilte der Hohe Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, dass auch die Einstufung von Palestine Action als Terrorgruppe (über die IMI zuvor berichtete)8 nicht verhältnismäßig sei.9 Tausende Unterstützer:innen haben Anklagen, da schon die Unterstützung einer Terrororganisation strafbar ist. Nun sitzt noch eine Person der Filton24 bis zum voraussichtlich letzten Verhandlungstermin am 12. Juni 2026 in Untersuchungshaft. Bis dahin wird die Person fast zwei ganze Jahre ohne Urteil inhaftiert gewesen sein.

Ob sich die israelischen Kriegsverbrechen als zu einem Völkermord gehörend entpuppen, bzw. ob z.B. der Internationale Gerichtshof dies bestätigt, wird für das Verfahren gegen die Ulm5 letztlich unerheblich sein. Kriegsverbrechen durch die israelische Armee sind ausreichend dokumentiert, sodass diese bei Waffenlieferungen erwartet werden könnten. Allerdings muss die Verteidigung nachweisen, dass wirklich Waffen aus Elbits Ulmer Werk nach Israel gelangten. Dies, kündigen die Anwält:innen an, werde im Laufe des Verfahrens geschehen.

Das irische Magazin The Ditch gibt an, solche Lieferungen aus dem Elbit Werk in Ulm nach Israel dokumentiert zu haben. Bei mindestens einer Lieferung sollen laserbasierte Zielerfassungssysteme an Schwesterfirmen in Israel geliefert worden sein.10 Eine Weitergabe an die israelischen Streitkräftevon dort liegt dabei nahe, bzw. kann zumindest nicht ausgeschlossen werden.

Ob die Verteidigung mit ihrer Linie Recht behält oder ob zumindest die Bedingungen der Verhandlung so angepasst werden, wie es die Verteidiger:innen zumindest in ihren Befangenheitsanträgen fordern, wird sich zeigen. Sicher ist, dass das Verfahren aus den ausgeführten Gründen interessant für Jurist:innen wie Öffentlichkeit zugleich bleiben sollte.

Wenn die Verhandlungen diese Woche am 20. und 22. Mai weitergeführt werden, gilt es aufmerksam zu bleiben, denn, wie es in der Pressemitteilung vom 12. Mai ausgedrückt ist, stehen „nicht nur die Ulm 5, sondern auch die deutsche Justiz […] in Stammheim vor Gericht.“

Anmerkungen:

1 Pressemitteilung der Verteidigung vom 7. Mai 2026. ulm5.info

2 Pressemitteilung der Verteidigung vom 12. Mai. ulm5.info

3 Jakob Reimann: »Jüdische Stimme« siegt vor Gericht. jungewelt.de 28.4.2026

4 David Rojas Kienzle: Berlin: Gericht stoppt politische Ausweisung von Aktivistin. nd-aktuell.de 6.5.2025

5 Paul Neumann: Warum wird in Stammheim verhandelt? jungewelt.de 31.1.2016

6 Group of 6 from Filton 24 anti-genocide group acquitted. thecanary.co 4.2.2026

7 Auf der Soli-Webseite für die Filton24 kann das ganze Geschehen von Aktion über den Prozess nachgelesen werden: https://filtonactionists.com/meet-the-filton-24/

8 Pablo Flock: IMI-Standpunkt 2025/040 Direkte Aktion ist kein Terrorismus. 9.7.2025

9 David Mead: Palestine Action: why the High Court ruled against the government, and what it means for the future of protest. theconversation.com 18.2.2026

10 Elbit Germany sending target acquisition system to Israel as Ulm Five face ’show trial’. ontheditch.com 12.5.2026