IMI-Aktuell 2026/199

Iran-Gutachten: Völkerrechtswidrig

von: 30. März 2026

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Eigentlich klar, aber dennoch in der Deutlichkeit erfreulich, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die amerikanisch-israelischen Angriff auf den Iran als eindeutig völkkrechtswidrig eingestuft hat. „Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.“ (jw)