IMI-Aktuell 2026/167

Bundeswehrgesetz: Urteil (Bay)

von: 13. März 2026

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Die Proteste und vor allem Klagen gegen das bayerische Bundeswehrförderungsgesetz zeigen erste Erfolge. Die Bayerische Staatsregierung darf Hochschulen nicht zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten, stellte der Verfassungsgerichtshof fest. Demnach ist es nicht ausreichend, dass das Wissenschaftsministerium einfach mal feststellt, dass eine Notwendigkeit im Interesse der nationalen Sicherheit vorhanden ist, sodass die Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen. Letztlich fehle dem bayerischen Gesetzgeber die rechtliche Kompetenz für eine Vorschrift mit einem spezifischen Verteidigungsbezug – diese käme allein dem Bund zu (vgl. IMI-Standpunkt 2025/030).
Bestehen bleibt dagegen leider das pauschale Verbot von Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen. Weder könne die Hochschule die Wissenschaftler zur ausschließlichen friedlichen Forschung verpflichten, noch könne umgekehrt der Staat sich einen Zugriff auf individuelle Forschungsergebnisse sichern um sie einer militärischen Nutzung zuzuführen. Die Entscheidung legt es in die Hand der Wissenschaftler selbst, wie ihre Ergebnisse zu verwenden sind.
Auch gegen die vertiefte Zusammenarbeit der Schulen mit Jugendoffizieren gibt es laut dem Richterspruch keine Einwände und sie halten selbst die Besuche von Karriereberater*innen der Bundeswehr im Rahmen von Berufsorientierungsveranstaltungen für statthaft.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bayvfgh-Vf3VII25-bayern-bundeswehrgesetz-hochschulen-kooperation-zwang-wissenschaftsfreiheit
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsgerichtshof-kippt-teil-von-bayerns-bundeswehrgesetz,VDfPHjh