Ganz so „freiwillig“ wie man tut, ist der Neue Wehrdienst schon heute nicht (siehe IMI-Analyse 2026/06). Sollten aber aber die über einen Zielkorridor definierten Rekrutierungsziele verfehlt werden, kann es zur Einführung einer Bedarfswehrpflicht kommen. Der gestern veröffentlichte Bericht des Wehrbeauftragten geht davon aus, dass es dazu wohl komen dürfte: „Dennoch bleiben mit Blick auf die sicherheitspolitische Lage und die vom Verteidigungsminister avisierte Größenordnung von rund 260.000 aktiven Soldaten sowie 200.000 Reservisten Zweifel an der Erfolgsaussicht des Freiwilligkeitsprinzips. […] Sollten die Streitkräfte die Zielzahlen des Gesetzes aber absehbar nicht erreichen, müssen Parlament und Regierung umgehend reagieren und die Bedarfswehrpflicht einführen.“ (jw)
