Heftige Kritik äußern die Rechtsexperten von beck-aktuell am kürzlich in Kraft getetenen Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr (BwPBBG). Es ziele darauf, „Beschaffungsvolumina ohne Ausschreibungen systematisch bei nationalen Anbietern konzentriert“ zu bekommen, wodurch die „größten Portionen des Kuchens“ wenigen „marktmächtigen Systemhäusern“ zugeschanzt würden: „Weitreichende Ausnahmen vom Vergabe- und Haushaltsrecht schaffen ein Sonderregime, das Verfahren vereinfacht, Rechtsschutz entwertet, Vertragsgestaltung flexibilisiert und Innovationen fördert. Das herkömmliche Vergaberecht wird funktional suspendiert, soweit Beschaffungsbedarfe für Sicherheit und Verteidigung betroffen sind. […] Wenn die disziplinierende Wirkung des freien, transparenten Wettbewerbs entfällt, bleibt als Korrektiv nur noch das Instrument der 25 Mio. EUR-Vorlage und die staatliche Preiskontrolle. Hiermit sind Parlament und Verwaltung hoffnungslos überfordert. Das ist politisch gewollt, aber volkswirtschaftlich kontraproduktiv.“ (jw)
