Am Donnerstag, 12. Februar 2026, lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde eines in Gaza lebenden Palästinensers gegen Waffenexporte nach Israel (bzw. in diesem Fall explizit den Export der Getriebe für die Merkaba-Panzer durch den deutschen Hersteller Renk) ab, wie unter anderem Perspektive Online berichtete.
„Damit entschied es: Einzelpersonen können deutsche Waffenexporte grundsätzlich nicht gerichtlich überprüfen lassen„, schlussfolgert Perspektive Online, auch nicht, wenn die Kläger:innen, wie diese Person aus Gaza, „direkt von deutschen Waffenexporten betroffen“ ist. Auch Verbände können durch dieses Urteil nicht gegen Waffenexporte klagen.
Dr. Alexander Schwarz von der Menschenrechtorganisation European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR), die den Palästinenser bei der Verfassungsbeschwerde unterstützte, erklärte in einem Interview, der BVerfG-Beschluss sei „ein schwerer Rückschlag für den gerichtlichen Rechtsschutz“, da das bestehende Schutzsystem, die theoretische Schutzverantwortung der Bundesregierung für Zivilisten auch andernort, somit praktisch „wirkungslos“ sei.
