IMI-Aktuell 2026/089

Tiefflüge: Begrenzungen abgeräumt

von: 12. Februar 2026

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Ein “guter” Übeblick über die im vorigen Jahr vorgenommenen Lockerungen für Tiefflüge der Bundeswehr bietet der Staatsanzeiger: “Anfang Mai hob die Luftwaffe eine bislang geltende zeitliche Beschränkung für Tiefflugtraining auf. Die sogenannte ’20-Minuten-Regel‘, die die Verweildauer von Kampfjets unterhalb bestimmter Flughöhen (2100 Meter bei Jets) über einem Übungsziel begrenzte, wurde abgeschafft. […] Im Juli folgte eine weitere Anpassung: Die bisherige Kontingentierung von Tieffluganteilen wurde aufgehoben. Kampfjets können seither ohne zeitliche Begrenzung oder Maximaljahresstunden Tiefflüge in einer Mindesthöhe von rund 150 Metern trainieren. […] Zu den besonders lärmintensiven Flugmanövern zählen niedrige Zielanflüge. Diese sind seit Ende November 2025 in bundesweit sieben sogenannten „Tieffluggebieten 250 Fuß“ wieder möglich.“ (jw)