IMI-Aktuell 2026/063

Exporte: Vereinfachung

von: 30. Januar 2026

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Wenn aktuell etwas „beschleunigt“ wird, handelt es sich nahezu immer um den Abbau von Kontrollmaßnahmen, um hemmungsloser rüsten zu können. Das gilt nun auch für den Export, wo ein „Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung“ zum 1. Februar in Kraft treten soll. Zu den Vereinfachungen heißt es in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums: „Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere Allgemeine Genehmigungen (AGGs) eingeführt und bestehende AGGs aktualisiert. AGGs sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter und Dual use-Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. […] Als weiteres wesentliches Element werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA gestärkt, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.“ (jw)