Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) für die Bundeswehr soll die Planung, Vergabe und Lieferung von Gerät, Ausrüstung und Material „vereinfacht“ werden – sprich alle möglichen rechtlichen Kontrollen werden abgeschafft (siehe IMI-Analyse 2025/21). Wie u.a. defence-network.com berichtet, wurde das Gesetz gestern vom Bundestag beschlossen: „Das nun vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ schafft im Kern umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen im Vergaberecht und bei Genehmigungsverfahren, um die Beschaffung von Material, Bauleistungen und Dienstleistungen zügiger als bislang möglich durchzuführen.“ (jw)
