IMI-Aktuell 2026/006

Kriegstüchtiger Tarifvertrag

von: 10. Januar 2026

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Auch in Arbeitsrecht kriecht die Kriegstüchtigkeit immer weiter vor. Schon das im August vom Kabinett beschlossene Tariftreuegesetz klammert die Bundeswehr explizit aus (siehe IMI-Aktuell 2025/411). Nun wurde bei der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL), ein bundeseigenes Unternehmen, ein erster „Tarifvertrag zur Landes- und Bündnisverteidigung“ über den Augengeradeaus berichtet: „Der neue Tarifvertrag, den die Gesellschaft im Auftrag des Verteidigungsministeriums mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bereits im November vergangenen Jahres abgeschlossen hatte, ergänzt einen ebenfalls neuen Manteltarifvertrag für die Beschäftigten. Im Unterschied zu üblichen Tarifverträgen legt die neue Vereinbarung aber weitreichende Arbeitszeitveränderungen für einen Krisenfall fest – bis hin zur Anordnung von erheblich ausgeweiteten Arbeitszeiten und die auch nachts oder an Sonntagen.“ (jw)