Es ist wohl schon seit Jahren üblich, dass die Bundeswehr auf dem Weihnachstmarkt in Zweibrücken einen eigenen Stand betreibt und dort Erbsensuppe ausschenkt. Zwei Soldaten der dort stationierten Soldaten scheinen das mit der „Zeitenwende“ dann doch noch) etwas zu weit ausgelegt haben. Sie spazierten als Weihnachtsmänner verkleidet mit Schutzwesten und Maschinengewehr und Sturmgewehr über den Weihnachtsmarkt. Teilnehmende alarmierten die Polizei, die feststellte, dass die Gewehre keine Munition enthielten, wohl aber eine ebenfalls von den Soldaten mitgeführte Pistole. Das hätte ziemlich böse ausgehen können. Über den Vorfall berichtet u.a. der SWR und schreibt (etwas arg unaufgeregt), ein juristisches Nachspiel sei möglich:
„Laut dem Kommandeur waren die beiden bewaffneten Soldaten abgestellt, um den Stand der Bundeswehr wie er sagt „militärisch einzurahmen“. Ob das als offizieller Auftrag ausreicht und zum Tragen der Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt, müssen nun die Ermittlungen der Polizei zeigen. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an. Intern habe die Bundeswehr den Fall bereits aufgearbeitet und klargestellt, dass „die Teilnahme von Soldaten mit persönlicher Ausrüstung und Handwaffen an öffentlichen Veranstaltungen vorab klar geregelt werden und allen Beteiligten bekannt sein muss.“ Sprich: Es hätte einer Anmeldung beim Marktbetreiber, der Stadt und der Polizei bedurft.“
