Die Rheinzeitung (19.11.2025, Seite 2) berichtet über eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, mit dem eine Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Bau einer Teilstrecke der Autobahn A1 in der Eifel („Lückenschluss“) abgewiesen wurde. Dabei habe das Gericht auch auf „militärische Gesichtspunkte“ verwiesen:
„Der Ausbau sei ein wichtiges europäisches Infrastrukturvorhaben und als solches bedeutsam für die öffentliche Sicherheit… Die Bundesrichter betonten die Bedeutung der Autobahn als Teil des europäischen Verkehrsnetzes. Dies habe durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eine stärkere Bedeutung erlangt. Lückenschlüsse wie jener der A1 seien auch unter militärischen Gesichtspunkten wichtig. Daher seien bestimmte Ausnahmen beim Vogelschutz zulässig.“
