Kürzlich wurde berichtet, die Bundeswehr prüfe die Rückabwicklung einer Reihe stillgelegter Liegenschaften, die der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben worden waren (siehe IMI-Aktuell 2025/557). Defence-network.com zitiert aus einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums, die über das Ergebnis der Überprüfung berichtet: „Der in den frühen 1990er Jahren begonnene und in den 2010er Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht fortgesetzte Prozess der Konversion von Liegenschaften der Bundeswehr wird mit diesem Moratorium also angehalten: Aktuell betrifft das zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Diese sind grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet. […] Betroffen sind außerdem weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt. Entgegen früherer Entscheidungen werden diese nicht aus der Nutzung genommen. Dazu gehören u.a. der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.“ (jw)
