IMI-Aktuell 2025/589

Wehrpflicht: Stufenkompromiss

von: 27. Oktober 2025

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Nachdem der letzte „Kompromiss“ für eine faktische Wiedereinführung der Wehrpflicht scheiterte, starten Union und SPD einen weiteren Anlauf. Laut Welt sollen sie sich auf das folgende Verfahren verständigt haben, bei dem es im Kern zunächst bei einer Freiwilligkeit bleibt und keine automatische Musterung erfolgt. Sollten die Rekrutierungsziele aber – wie bereits jetzt absehbar – verfehlt werden, werden vier Stufen vorgeschlagen. Stufe eins beinhaltet Freiwilligkeit und keine Musterung derjenigen, die nicht zur Bundeswehr wollen. Sollten die Rekrutierungsziele nicht erreicht werden, zündet Stufe 2, die eine verpflichtende Musterung ermöglicht. Werden die Vorgaben weiter verfehlt werden, wird zu Stufe 3 übergegangen: „Sollte der Bedarf der Bundeswehr noch immer nicht gedeckt sein, sollen auf Basis einer Zufallsauswahl bedarfsorientierte Musterungen und Einberufungen die Folge sein. Wer diese sogenannte Bedarfswehrpflicht verweigert, muss Ersatzdienst leisten. Wichtig: Diese dritte Stufe soll nur durch einen Gesetzesbeschluss im Bundestag aktiviert werden, nicht mehr durch eine bloße Rechtsverordnung des Verteidigungsministeriums, wie bisher im Pistorius-Entwurf angedacht war.“ Stufe 4 wäre dann der Spannungs- oder Verteidigungsfall mit einer voll umfassenden Re-Aktivierung der Wehrpflicht. (jw)