Offenbar kurz bevor Deutschlands größter Rüstungskonzern Rheinmetall am 10. Januar 2025 den Mehrheitsanteil (51%) am bayerischen Rüstungs-Software Hersteller Blackned erworben hatte, bot dieser acht Politiker:innen des Verteidigungsausschuss „Spenden“ an. Man wolle jene Abgeordnete unterstützen, habe es in der Anbahnung geheißen, „die im Rahmen ihrer Aufgaben für die Ausrüstung der Bundeswehr speziell im digitalen Umfeld einen Beitrag leisten“. Kurz darauf standen dort Entscheidungen über Auftragsvergaben aus dem Sondervermögen an, bei denen Blackned und Rheinmetall letztendlich reichlich aus dem Milliardentopf bedacht wurden.
Abgeordnetenwatch stellte daraufhin eine Anklage wegen Bestechung von Mandatsträgern, die nun jedoch von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin verworfen wurde. Wie die Berliner Zeitung berichtete, hätten die Spenden der „Klimapflege“ gedient, „also der allgemeinen politischen Beziehungspflege. Eine konkrete Gegenleistung sei nicht erkennbar gewesen. Die Intention von Blackned sei auf ‚allgemein formulierte politische Interessen‘ beschränkt geblieben.“
Abgeordnetenwatch kritisierte dies wie folgt: „Wenn es legal ist, dass Unternehmen gezielt Geld an Abgeordnete überweisen, von deren politischen Entscheidung sie unmittelbar profitieren, braucht es schärfere Gesetze.“
Deutschland habe laut BZ ohne Obergrenze für Parteienspenden, und da diese auch für juristische (Firmen etc.) und nicht nur natürliche Personen erlaubt sind, innerhalb der EU eine der freizügigsten Gesetzeslagen in diesem Bereich. (pf)
