IMI-Aktuell 2025/563

Ba-Wü: Alarmplan und das Märchen vom Schutz der Zivilbevölkerung

von: 14. Oktober 2025

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Vor einer Woche berichtete der SWR, dass die baden-württembergische Landesregierung, unter anderem auch mit Innenminister Thomas Strobl und Landesgesundheitsminister Manfred Lucha, einen neuen Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und Einsatzplanung Baden-Württemberg vorgestellt haben. In diesem „Alarmplan“ sollen Krankenhäuser, sowie Alten- und Pflegeheime auf „den Ernstfall“ vorbereitet werden. „Aktuell sehen wir uns vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen gegenüber – durch islamistischen Terrorismus, durch rechts- und linksextremistische Strömungen, durch Desinformation, Sabotage und Spionage fremder Nachrichtendienste […] Wir müssen schauen, dass wir unser Land krisenfest machen.“, betonte Strobl. Ein Blick in das über 80-Seiten starke Dokument legt auch den Fokus auf die engere Verzahnung ziviler (Krankenhäuser, Ämter und Behörden, Medizinische Versorgungszentren…) und militärischer Akteure offen: es soll wieder triagiert werden, vor allem wenn ein Massenanfall von Verletzten (MANV) oder Massenanfall von Erkrankten (MANE) vorliegt, anhand des Berliner Sichtungsalgorithmus. Dieser Algorithmus bzw. dieser Sichtungsbogen konzentriert sich auf traumatologische Patient*innen (z.B. Verletzungen durch Explosionen, Schießereien, Stichwunden etc.) und wird einer größeren Bandbreite an Patient*innen nicht wirklich gerecht. Lokale Kooperationen aus Bundeswehrkommandos, Landratsämtern und Gesundheitsbehörden, sowie den „Blaulichtorganisationen“ und „freiwilligen Helfern“ sollen gefördert, jährlich re-evaluiert und geübt werden. (rs)